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Gemeinsamer Hund bei Trennung

von Benjamin V.

Hallo, meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) haben und 2020 einen gemeinsamen Hund über einen Tierschutzverein angeschafft. Die mündliche Absprache zwischen und war damals das es unser gemeinsamer Hund ist. In dem Vertrag steht Sie an unser gemeinsamen Adresse (Tierschutz wollte damals nur einen Namen im Vertrag) ich habe die Schutzgebühr entrichtet. Angemeldet und versichert und auch bei Tasso gemeldet ist der Hund über mich und Futter wird auch zu ca. 90-95% von mir getragen. Der Hunde befindet sich auch fast den ganzen Tag bei mir weil Sie beruflich nicht die Option hat. Nun kam zum einen Corona bedingt und auch weil es mal gekrieselt hatte vor kurzen die Frage auf was wäre bei dem Hund wenn Sie verunglückt oder stirbt und was wäre mit dem Hund bei Trennung? Kann und sollte man hier eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung schließen die dieses regelt? Zum einen den Verbleib wenn Sie gesundheitlich nicht mehr könnte aus welchen Gründen auch immer. Zum anderen den Fall einer eventuellen Trennung das dies ein gemeinsamer Hund ist und jeder das Recht hat ihn weiter zu sehen und das der verbleib des Tieres den dann entsprechenden Umständen erfolgt (Auslauf, Betreuung, Garten usw). Wenn man so eine Vereinbarung schließt was müsste da alles rein und wir müsste diese aufgebaut sein? Kennen Sie hier eventuell Vordrucke die man verwenden kann die rechtlich sicher sind? Wie verhält es sich mit dem Schutzvertrag? Steht eine Vereinbarung von meiner Partnerin und mir darüber und wäre die unwirksam? Sollte man den Schutzvertrag um beide Parteien ergänzen lassen und was kann man tun wenn der Tierschutzverein sich weigert? Wir möchten nur für alle Fälle abgesichtert sein da man nie weiß was kommt und am Ende soll es dem Hund weiter gut gehen. Vielen Dank für Ihre Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt werden können ist es sehr gut und hilfreich, dass Sie sich bereits jetzt diese hierüber Gedanken machen und eine Regelung finden wollen. Dies sollten Sie auch unbedingt tun, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient. Ob der Tierschutzverein bzw. der Schutzvertrag hierauf Einfluss hat, hängt von Einzelheiten ab und kann daher nicht ohne Einsicht in den Vertragstext beurteilt werden.
 
Einen Mustertext kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben. Die Vereinbarung/der Vertrag sollte mindestens folgende Daten enthalten:
 
die vollständigen Daten der beiden Personen
die vollständigen Daten des Hundes
Kaufpreis und die Zahlungsmodalität, falls einer von Ihnen dem anderen den Eigentumsanteil an dem Hund „abkauft“ oder wenn keine Zahlung vereinbart wird, der hälftigen Eigentumsanteil als verschenken wird, muss auch dies festgehalten werden
Den Eigentumsübergang auf den anderen die Einigkeit, dass dieser dann Alleineigentümer wird und
welche Dokumente mit übergeben werden sollen (z.B. EU-Heimtieraus, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.)
Wenn Sie z.B. ein Besuchsrecht-/und oder eine weitere finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten vereinbaren, muss auch dies schriftlich vereinbart werden und so detailliert wie möglich, wobei gut zu überlegen ist, ob ein Besuchsrecht überhaupt sinnvoll ist, da dies in der Praxis häufig dann nicht mehr funktioniert, wenn neue Partner in´s Spiel kommen und sich dann Streitigkeiten über die Herausgabe bzw. Rückgabe ergeben.
 
Für den Fall, dass einer von Ihnen beiden verstirbt, sollten Sie unbedingt vorsorgen, allerdings sollte dies in einem Testament geschehen.
 
Wenn Sie einen ausführlicheren oder individuell erstellen Vertrag verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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