zurück zur Übersicht Katze gestohlen 29.01.2022 von Ruth F. Guten Abend Ich hatte 2018 schon einmal in derselben Sache Kontakt zu Ihnen aufgenommen.Nun stellt sich der Sachverhalt allerdings ganz anders dar und ich weiß nicht was ich tun kann.Im Herbst 2018 wurde mir meine Katze entwendet.Wir waren über 2 Monate mit den Personen in Korrespondenz und sie besaßen die Frechheit mich der Verläumdung anzuzeigen und ich habe über 700,-€ Anwaltskosten bezahlt mit dem Ergebnis das die Personen meine Katze noch immer haben.Die Katze ist unter der Tasso KennNr als mein Eigentum registriert. Ebenso habe ich ihren Impfpass noch in meinem Besitz. Heute kam im Beisein mehrerer Zeugen heraus das es sich tatsächlich um systematischen Diebstahl handelt.Die Zeugen haben mein Tier in dem Haushalt gesehen und es wurde verbalisiert das sie vor uns versteckt wurde.Das Ehepaar hat offiziell keine Tiere jedoch wurde für meine Katze sämtliches Zubehör in den Innenräumen wie auch im Garten angeschafft.Ich habe meine Katze auch mehrfach am Fenster sitzend von der Straße aus gesehen. Einer der Personen erdreistete sich im vergangenen Jahr bei uns zu klingeln und beschwerte sich darüber das ihm meine jüngste Tochter den „Mittelfinger zeigte und das er das auf Video festgehalten hat. Die treibende Kraft war immer die Frau,er ist nur das ausführende Organ. Was kann ich nun tun um den Diebstahl strafrechtlich zu verfolgen? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie nun sogar mehrere Zeugen haben, denen gegenüber das Ehepaar gesagt hat, dass es die Katze vor Ihnen versteckt. Bitten Sie diese Zeugen unabhängig voneinander möglichst bald ein ausführliches Gedächtnisprotokoll aufzuschreiben, da die Einzelheiten im Gedächtnis schnell verblassen oder sich nachträglich unbemerkt und ungewollt ändern. Wenn Sie damals noch keine Strafanzeige erstattet haben, könnten Sie diese nun schriftlich bei der Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft für Ihren Wohnort erstatten. Benennen Sie die Personen mit Namen und Adresse, damit diese als Zeugen von der Polizei befragt werden können. Auch wenn die Registrierung bei TASSO rechtlich kein Eigentumsnachweis ist, können diese Registrierung und die Tatsache, dass Sie noch im Besitz des Impfausweises sind, wichtige Indizien sein. Falls Sie damals eine Anzeige erstattet haben und das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurde, könnte das Verfahren aufgrund der neuen Zeugen wieder aufgenommen werden. Soweit die theoretische rechtliche Möglichkeit. Ob dieser Schritt jedoch, angesichts der lange Dauer dieses Streits, der sich auch schon auf Ihre Kinder auswirkt und dass es bereits ein Verfahren gegen Sie wegen Verleumdung gab, dessen Ergebnis nicht bekannt ist, kann nicht beurteilt werden, ob die Strafanzeige sinnvoll ist, kann nur nach Kenntnis des gesamten Sachverhalts, der bisherigen Korrespondenz und der Inhalt bzw. das Ergebnis des Verfahrens gegen Sie bekannt sein bzw. eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie nun sogar mehrere Zeugen haben, denen gegenüber das Ehepaar gesagt hat, dass es die Katze vor Ihnen versteckt. Bitten Sie diese Zeugen unabhängig voneinander möglichst bald ein ausführliches Gedächtnisprotokoll aufzuschreiben, da die Einzelheiten im Gedächtnis schnell verblassen oder sich nachträglich unbemerkt und ungewollt ändern. Wenn Sie damals noch keine Strafanzeige erstattet haben, könnten Sie diese nun schriftlich bei der Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft für Ihren Wohnort erstatten. Benennen Sie die Personen mit Namen und Adresse, damit diese als Zeugen von der Polizei befragt werden können. Auch wenn die Registrierung bei TASSO rechtlich kein Eigentumsnachweis ist, können diese Registrierung und die Tatsache, dass Sie noch im Besitz des Impfausweises sind, wichtige Indizien sein. Falls Sie damals eine Anzeige erstattet haben und das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurde, könnte das Verfahren aufgrund der neuen Zeugen wieder aufgenommen werden. Soweit die theoretische rechtliche Möglichkeit. Ob dieser Schritt jedoch, angesichts der lange Dauer dieses Streits, der sich auch schon auf Ihre Kinder auswirkt und dass es bereits ein Verfahren gegen Sie wegen Verleumdung gab, dessen Ergebnis nicht bekannt ist, kann nicht beurteilt werden, ob die Strafanzeige sinnvoll ist, kann nur nach Kenntnis des gesamten Sachverhalts, der bisherigen Korrespondenz und der Inhalt bzw. das Ergebnis des Verfahrens gegen Sie bekannt sein bzw. eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.