zurück zur Übersicht Katze vererben? 24.08.2009 von Margit A. Ist es möglich, eine Verfügung oder Ähnliches zu erstellen, um sicherzustellen, dass meine drei Katzen versorgt sind, falls uns etwas passieren sollte? Dort sollte schriftlich festgelegt sein, dass die drei nicht getrennt werden dürfen. Und ich würde gerne eine Person benennen, die Sie aufnimmt und sich kümmert. Was muss ich hier beachten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für diesen Fall sollte man unbedingt vorsorgen, da die Haustiere neben der Wohnungseinrichtung, dem Auto etc. zu der Erbmasse des so genannten „Erblassers“ gehören und automatisch an den oder die Erben übergehen. Vorsorgen kann man auf verschiedenen Wegen. Man könnte entweder eine Stiftung gründen, die den Zweck verfolgt, die drei Katzen bis zu ihrem Lebensende gut zu versorgen. Eine andere –einfachere und billigere- Alternative ist es, ein Testament aufsetzen und die Katzen und einen Geldbetrag an eine namentlich benannte Person zu vermachen, die sich um die Katzen kümmern soll. Ein solches „Vermächtnis“ ist für die Erben verpflichtend.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für diesen Fall sollte man unbedingt vorsorgen, da die Haustiere neben der Wohnungseinrichtung, dem Auto etc. zu der Erbmasse des so genannten „Erblassers“ gehören und automatisch an den oder die Erben übergehen. Vorsorgen kann man auf verschiedenen Wegen. Man könnte entweder eine Stiftung gründen, die den Zweck verfolgt, die drei Katzen bis zu ihrem Lebensende gut zu versorgen. Eine andere –einfachere und billigere- Alternative ist es, ein Testament aufsetzen und die Katzen und einen Geldbetrag an eine namentlich benannte Person zu vermachen, die sich um die Katzen kümmern soll. Ein solches „Vermächtnis“ ist für die Erben verpflichtend.