zurück zur Übersicht

Katze vererben?

von Margit A.

Ist es möglich, eine Verfügung oder Ähnliches zu erstellen, um sicherzustellen, dass meine drei Katzen versorgt sind, falls uns etwas passieren sollte? Dort sollte schriftlich festgelegt sein, dass die drei nicht getrennt werden dürfen. Und ich würde gerne eine Person benennen, die Sie aufnimmt und sich kümmert. Was muss ich hier beachten?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für diesen Fall sollte man unbedingt vorsorgen, da die Haustiere neben der Wohnungseinrichtung, dem Auto etc. zu der Erbmasse des so genannten „Erblassers“ gehören und automatisch an den oder die Erben übergehen. Vorsorgen kann man auf verschiedenen Wegen. Man könnte entweder eine Stiftung gründen, die den Zweck verfolgt, die drei Katzen bis zu ihrem Lebensende gut zu versorgen. Eine andere –einfachere und billigere- Alternative ist es, ein Testament aufsetzen und die Katzen und einen Geldbetrag an eine namentlich benannte Person zu vermachen, die sich um die Katzen kümmern soll. Ein solches „Vermächtnis“ ist für die Erben verpflichtend.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung