zurück zur Übersicht Kastration 22.09.2009 von Melanie H. Guten Tag Frau Fries, ich habe folgendes Problem: Letztes Jahr habe ich über die Tierschutzorganisation viva-animal eine Hündin aus Spanien bekommen. Lt. dem Tierschutzvertrag (nach österreichischem Recht), muss der Hund kastriert werden. Da unsere Hündin bis vor 4 Monaten sehr krank war (Pantoffeltierchen im Darm), war dieses nicht machbar. Und außerdem möchte ich keinen gesunden Hund kastrieren lassen. Nun wurde uns von einem RA aus Österreich eine Frist gesetzt, nach der unsere Hündin zurück nach Spanien soll, wenn wir sie nicht kastrieren lassen. Darauf meldeten wir uns nicht. Nun kam der nächste Brief von diesem RA, mit einer neuen Frist und der Drohung, Klage einzureichen, wenn wir uns nicht an den Vertrag halten. Gibt es eine Möglichkeit, den Hund nicht kastrieren lassen zu müssen? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Haben Sie einen Vertrag geschlossen, der nicht dem deutschen Recht unterliegt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin des jeweiligen Landes wenden und sich über die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen beraten lassen. In Deutschland hat das Amtsgericht Alzey die Vertragsklausel, mit der sich der Übernehmer eines Hundes zur Kastration verpflichtet, für unwirksam erklärt, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Kastration ist laut dem Tierschutzgesetz unter anderem nur dann gerechtfertigt, wenn der Eingriff im Einzelfall medizinisch notwendig ist oder wenn, wie z.B. bei Freigänger-Katzen, die unkontrollierte Fortpflanzung verhindern werden soll.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Haben Sie einen Vertrag geschlossen, der nicht dem deutschen Recht unterliegt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin des jeweiligen Landes wenden und sich über die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen beraten lassen. In Deutschland hat das Amtsgericht Alzey die Vertragsklausel, mit der sich der Übernehmer eines Hundes zur Kastration verpflichtet, für unwirksam erklärt, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Kastration ist laut dem Tierschutzgesetz unter anderem nur dann gerechtfertigt, wenn der Eingriff im Einzelfall medizinisch notwendig ist oder wenn, wie z.B. bei Freigänger-Katzen, die unkontrollierte Fortpflanzung verhindern werden soll.