zurück zur Übersicht Unterschlagung von geschenktem Hund nach Trennung 27.04.2010 von Livia B. Liebe Frau Fries, mein Ex-Freund hat mir einen Hund geschenkt, der Kaufvertrag lief auf ihn. Der Hund ist auf mich angemeldet, versichert und gechipt. Mein Ex-Freund hatte den Hund öfters bei sich, nachdem wir nicht mehr zusammen waren, jetzt will er ihn wegen Streitigkeiten nicht mehr heraus geben. Was kann ich tun, um meinen geliebten Hund wieder zu bekommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihr Ex-Freund Ihnen den Hund geschenkt hat, sind Sie die Eigentümerin des Hundes geworden. Daher sollten Sie Ihren Ex-Freund schriftlich auffordern, den Hund schnellstmöglich zurück zugeben. Sollte er sich weigern, können Sie eine Klage beim Amtsgericht seines Wohnortes auf Herausgabe erheben. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten einer solchen Klage sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen, da vor allem entscheidend ist, ob und wie Sie die Schenkung vor Gericht beweisen könnten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihr Ex-Freund Ihnen den Hund geschenkt hat, sind Sie die Eigentümerin des Hundes geworden. Daher sollten Sie Ihren Ex-Freund schriftlich auffordern, den Hund schnellstmöglich zurück zugeben. Sollte er sich weigern, können Sie eine Klage beim Amtsgericht seines Wohnortes auf Herausgabe erheben. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten einer solchen Klage sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen, da vor allem entscheidend ist, ob und wie Sie die Schenkung vor Gericht beweisen könnten.