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Hundegebell

von Desiree E.

Guten Tag. Wir wohnen als Mieter in einer Wohnung. Über uns wohnt eine Dame, die beschwert sich, dass angeblich unser Hund nur am Bellen ist - was nicht stimmt, weil wir Aufnahmen haben. Es kam nur ein Fall, wo er wirklich gebellt hat, weil wir die Fenster vergessen haben zu schließen. Da hat er dann gebellt. Wie lange darf ein Hund durchgehen bellen? Unser Vermieter verlangt schon, dass wir den Hund hergeben, weil über uns ist eine Eigentümerin von ihrer Wohnung. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Regelmäßig ist Hundegebell der Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten.
 
Zunächst allgemeine Informationen vorweg: Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Außerhalb dieser Uhrzeiten gibt es widersprüchliche Urteile. So gibt es Urteile, die feste Minutenangaben machen, so z.B. nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt 30 Minuten täglich. Anderseits haben z.B. das OLG Düsseldorf und das LG Schweinfurt entschieden, dass es gar keine festen Uhrzeiten gibt, in denen der Hund bellen darf, da das kurze Bellen dem Einflussbereich des Hundehalters entzogen ist. Dies käme einem generellen Hundehaltungsverbot gleich, da er die Einhaltung der Zeiten nicht garantieren könnte.
 
Da Sie schreiben, dass mit Aufnahmen beweisen können, dass Ihr Hund bis auf den einen Fall nicht gebellt hat, können Sie dies dem Vermieter entgegenhalten, sollte er tatsächlich die Abgabe des Hundes fordern.
 
Da im Alltag Probleme mit Haustieren oft nur vorgeschoben werden, weil ein Nachbar sich nicht traut den eigentlichen Grund des Ärgers anzusprechen, versuchen Sie daher in einem friedlichen Gespräch mit der Nachbarin herauszufinden, ob es einen anderen Grund für den Streit gibt, um die Lage zu klären.
Sollte der Vermieter die Abschaffung des Hundes fordern, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder den örtlichen Mieterverein wenden.

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