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Rückgabe Tierschutzhund

von Öznur R.

Hallo, wir haben vor ca 8 Wochen einen Hund zu uns geholt. Er ist aus dem Ausland und ein sehr ängstlicher schüchterner Hund. Der Vertrag den wir mit dem vorherigen Besitzer bzw Pflegestelle gemacht haben, ist kein Vertrag aus dem Tierschutzverein, sondern ein herkömmlicher Tierschutzvertrag. Letztendlich ist er super lieb und zutraulich mir und meinem Partner gegenüber aber unser Kind ist für ihn Konkurrenz und er kommt nicht mit Kindern klar. Wir haben uns auch Hilfe mit einem Hundetrainer geholt. Aber letztendlich mussten wir uns für des Kindeswohl und auch Wohl des hundes gegen den Hund entscheiden. Er ist uns sehr ans Herz gewachsen und ich weiß, dass es für ihn ein derber Rückschlag sein wird, wenn er wieder weg muss. Deshalb haben wir gedacht, dass es besser wäre ihn bei uns zu behalten, bis wir eine Endstelle für ihn finden um das hin und her gereiche zur Pflegestelle usw zu ersparen. Im Vertrag steht: das Tier bei Raubeinigkeit, beißen Ungehorsamkeit nicht töten zu lassen, sondern den vorherigen Eigentümer zu kontaktieren ggf zurück zu geben. Und der bisherige Eigentümer BIETET eine Rücknahme an wenn das Tier nicht mehr bei dem neuen Eigentümer bleiben kann. Verstehe ich das richtig, das es nur angeboten wird aber nicht sein muss? Mir geht es wirklich darum dem Hund den Zwischenstop in der Pflegestelle zu ersparen. Außerdem denke ich, dass diese Person nicht geeignet für den sensiblen Hund ist, da ihre Tipps meiner Meinung nach nicht ganz tierlieb waren, wie zb den Hund einfach an der Leine zu zerren wenn er Angst hat und nicht weiter läuft, oder ihn zu bestrafen das man ihn in eine Box sperren soll. Das haben wir natürlich nicht gemacht, denn mit Liebe und Geduld und Belohnung für den Hund konnten wir mehr erreichen. Wir wollen wirklich vermeiden, dass er dahin zurück kommt und würden lieber selbst eine geeignete Endstelle für ihn finden. Es tut uns schon so weh, ihn überhaupt weggeben zu müssen, aber wenn dann wollen wir das es ihm gut geht.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, es sei „kein Vertrag aus dem Tierschutzverein, sondern ein herkömmlicher Tierschutzvertrag“ müsste daher der Vertrag eingesehen werden und die exakten Formulierungen im Gesamtzusammenhang geprüft werden.
 
Offensichtlich ist hier jedoch nicht der übliche Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins enthalten, da von „neuem“ und von „bisherigen“ Eigentümer die Rede ist. Dies ist positiv für Sie, da Sie über Ihr Eigentum grundsätzlich frei verfügen können. Auch das Angebot einer Rücknahme durch den Verein erscheint weder als vertragliche Rücknahmepflicht des Vereins, noch als Ihre vertragliche Rückgabepflicht an den Verein.
 
Bevor Sie den Hund an die Pflegestelle zurückgeben, sollten Sie sie den Vertrag anwaltlich prüfen lassen, um zu wissen, ob und welche Pflichten sich für Sie aus dem Vertrag ergeben bzw. ob ein Verstoß hiergegen überhaupt Folgen hätte.
 
 

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