zurück zur Übersicht Verkäufer Rücktritt vom Kaufvertrag 23.02.2022 von Virginia v. ich habe eine Frage zum Thema Tierkaufvertrag. Ich habe 09/20 mir einen Hund zugelegt, hatte dann nach einem Jahr einen anderen Job und konnte mich nicht mehr wirklich kümmern, sodass mein Exfreund/ Nachbar dies gerne übernommen hat. Wir haben uns dies geteilt, mal hab ich mich gekümmert und zu mir geholt mal er und seine neue Freundin. Jetzt haben sie mir gesagt sie bieten mir Bargeld an um den Hund abzukaufen. Ich wollte ihn nicht verkaufen und schließlich den Hund zu mir nehmen. Da sind die fast ausgerastet und meinten ich kann das nicht machen die haben sich so sehr an den Hund gewöhnt und auch die Kinder und ich soll gefälligst das Geld nehmen und Ihnen nicht den Hund wegnehmen, dies sei ja „moralisch nicht vertretbar“, und haben zudem noch meine Familie dazu kontaktiert. Ich war quasi gezwungen den Hund an die zu verkaufen. Es war mündlich vereinbart, das wir uns den Hund teilen und er auch zu mir kann und ich ihn sehen und mitnehmen kann. Nachdem sie den Hund jetzt bekommen haben, wird jetzt die Vereinbarung nicht mehr eingehalten und ich darf den Hund nicht mehr haben. Meine Frage jetzt, kann man den Kaufvertrag vom 14.02.22 rückgängig machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anhand Ihrer Schilderung scheint es so, dass Sie Ihrem Exfreund gegen Zahlung des Kaufpreises den Hund und das Eigentum an dem Hund übereignet haben und Sie zusätzlich mündlich eine Art Besuchsrecht vereinbart haben. Von dem Kaufvertrag können Sie nur zurücktreten, wenn Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht haben. Ein vertragliches Rücktrittsrecht muss vereinbart werden, daher hängt es in Ihrem Fall davon ab, ob Sie mit Ihrem Exfreund vereinbart haben, dass Sie vom Vertrag zurücktreten können, wenn er das Besuchsrecht nicht einhält. Sollte er dies bestreiten, müssten Sie diese mündliche Vereinbarung beweisen können, was z.B. durch Zeugen oder entsprechende Kommunikation per WhatsApp möglich wäre. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Praxis häufig gerade zwischen Freunden/Bekannten nur ungenaue mündliche Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind oder rechtlich nicht durchsetzbar sind, weil sie zu ungenau formuliert wurden. Für die Prüfung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist Ihre Schilderung zu kurz, hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um zunächst die Möglichkeit des Rücktritts prüfen zu lassen und falls ein solches Recht nicht besteht, ob Sie wenigstens das vereinbarte Besuchsrecht durchsetzen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anhand Ihrer Schilderung scheint es so, dass Sie Ihrem Exfreund gegen Zahlung des Kaufpreises den Hund und das Eigentum an dem Hund übereignet haben und Sie zusätzlich mündlich eine Art Besuchsrecht vereinbart haben. Von dem Kaufvertrag können Sie nur zurücktreten, wenn Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht haben. Ein vertragliches Rücktrittsrecht muss vereinbart werden, daher hängt es in Ihrem Fall davon ab, ob Sie mit Ihrem Exfreund vereinbart haben, dass Sie vom Vertrag zurücktreten können, wenn er das Besuchsrecht nicht einhält. Sollte er dies bestreiten, müssten Sie diese mündliche Vereinbarung beweisen können, was z.B. durch Zeugen oder entsprechende Kommunikation per WhatsApp möglich wäre. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Praxis häufig gerade zwischen Freunden/Bekannten nur ungenaue mündliche Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind oder rechtlich nicht durchsetzbar sind, weil sie zu ungenau formuliert wurden. Für die Prüfung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist Ihre Schilderung zu kurz, hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um zunächst die Möglichkeit des Rücktritts prüfen zu lassen und falls ein solches Recht nicht besteht, ob Sie wenigstens das vereinbarte Besuchsrecht durchsetzen können.