zurück zur Übersicht Tier ohne Erlaubnis abgeben 24.02.2022 von Hajnalka S. Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Wegen eines Schwächeanfalls beim Gassigehen kam ich ins KH. Der Hund wurde von der Polizei mitgenommen und meinem getrennt lebenden, aber nicht geschiedenen Ex - Ehemann ausgehändigt, den ich informiert habe. Da er den Hund immer noch ab und zu spazieren bringt, erschien mir diese Lösung für sinnvoll. Jetzt droht er mich, den Hund an Dritte weiterzugeben, quasi abzugeben, weil ich mich um den Hund - seiner Meinung nach - nicht ausreichend kümmern kann. Das stimmt in der aktuellen Situation (akute Vireninfektion, seit einer Woche neuer Wohnort, keine sonstigen Kontakte), aber sonst nicht. Desweiteren droht er mich, die Tierschützer an meinen Hals zu hetzen, sollte ich mich in eine Abgabe nicht einwilligen. Kann er das tun? Kann er mir den Hund ohne meine Erlaubnis einfach so an Dritte weitergeben? Oder sich weigern, mir den Hund zurückzugeben, wenn ich wieder gesund bin? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie noch verheiratet sind und ich aus Ihrer Schilderung entnehme, dass der Hund zusammen bzw. in der Ehe angeschafft wurde, ist zu prüfen, ob Sie Gemeinschaftseigentümer sind. Selbst dann dürfte er zwar nicht ohne oder gegen Ihren Willen den Hund an Dritte übereignen. Täte er es dennoch, ist es in der Praxis sehr schwierig den Hund zurückzubekommen, im Zweifel bliebe nur eine Schadensersatzanspruch gegen ihn übrig. Weil die Zeit drängt, sollten Sie sich umgehend an eine Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht wenden um prüfen zu lassen, ob Ihrem Ex-Mann z.B. im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahren wenigstens verboten werden kann, den Hund an Dritte zu übereignen, bis Sie wieder gesund sind und ihn zurücknehmen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie noch verheiratet sind und ich aus Ihrer Schilderung entnehme, dass der Hund zusammen bzw. in der Ehe angeschafft wurde, ist zu prüfen, ob Sie Gemeinschaftseigentümer sind. Selbst dann dürfte er zwar nicht ohne oder gegen Ihren Willen den Hund an Dritte übereignen. Täte er es dennoch, ist es in der Praxis sehr schwierig den Hund zurückzubekommen, im Zweifel bliebe nur eine Schadensersatzanspruch gegen ihn übrig. Weil die Zeit drängt, sollten Sie sich umgehend an eine Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht wenden um prüfen zu lassen, ob Ihrem Ex-Mann z.B. im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahren wenigstens verboten werden kann, den Hund an Dritte zu übereignen, bis Sie wieder gesund sind und ihn zurücknehmen können.