zurück zur Übersicht

Problem mit Vermieter

von Diana C.

Guten Tag Frau Rechtsanwältin, ich versuche mich kurz zu fassen. Blacky (4 Jahre alter schwarzer Mischlingsrüde - KEIN Listenhund) wohnt seit Sept bei uns. Ich halte mich an die Vorgaben. Steuer zahlen, Hund an die Leine nehmen, Tütchen mit nehmen und hinter Fellnase sauber machen... Kürzlich hatte ich den Schreck des Jahres erlebt... Mein Freund war zum Rauchen draußen auf dem Hof. Weil es mir nicht so gut ging, hab ich mich hingelegt und bin auch etwas eingeschlafen. Ich höre plötzlich eine Jaulerei und Quitscherei... Blacky war nicht mehr in der Wohnung... Er soll -ich habs nicht gesehen- den Vermieterhund (Westi/Dackel Mix) im Maul gehabt haben. Mein Freund hat es auch nicht gleich mitbekommen. Hatte eingegriffen und Blacky am Geschirr gehalten. Der Westi hat noch eine ganz Zeit nachgequietscht ob wohl gar nichts mehr war. Mein Freund ist zu den Vermietern rauf und hat sich mit 2 Flaschen Wein für den Zwischenfall entschuldigt... Einen Tag später hat unser Vermieter Blacky als GESTÖRT betitelt. Er hätte ja gesagt, es sei probehalber gewesen... und die Probezeit hätte er nicht bestanden (wohlgemerkt seit Sept). Die Frau vom Vermieter meinte nur, das hätte sie schon kommen sehen. Dabei ist Blacky total verträglich. Er hat sogar schon Leckerlies von den Vermietern bekommen. Und jetzt das. Ich habe das Gefühl, als ob der Knick NICHT mehr zu kitten ist... Kürzlich hab ich das erste Mal die Frau vom Vermieter gesehen... die sah mich an, als ob ich der leibhaftige Teufel wäre. Mit welchen (miet) rechtlichen Konsequenzen müssen wir - auf Dauer - rechnen? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Diana

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ohne die Klausel Ihres Mietvertrages zur Hundehaltung und die Einzelheiten der mit dem Vermieter offensichtlich vereinbarten “Probezeit“ zu kennen, kann Ihre Frage nur allgemein beantwortet werden. Ihr Vermieter könnte Ihnen aufgrund des Beißvorfalls unter Umständen die Hundehaltung verbieten bzw. eine erteilte Erlaubnis nachträglich entziehen. Dies müsste er allerdings zeitnah aussprechen. Falls er damit nun noch lange abwartet, könnte der Widerruf aufgrund dessen möglicherweise unwirksam sein. Eine fristlose Kündigung Ihres Mietvertrages, die nur aufgrund dieses Beißvorfalls ausgesprochen würde, wäre meines Erachtens unwirksam.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung