zurück zur Übersicht Halter- bzw. Eigentümerwechsel bei Tierarzt ausreichend? 24.02.2022 von Andrea R. Mein Freund hat im Oktober 2018 beim Tierarzt gesagt, dass beide Hunde auf meinen Namen laufen sollen, damit diese versorgt sind, da es ihm gesundheitlich nicht gut geht. Das haben wir gemacht und ich habe eien Bestätigung vom Tierarzt. Nun ist er ins Pflegeheim gegangen, Oktober 2021, und hat beide Hunde Fremden gegeben. Reicht der Ausweis und die Bestätifigung des Tierarztes aus um die Hunde zurück zu bekommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung viel zu kurz um eine sinnvolle Einschätzung abgeben zu können. So ist z.B. wichtig zu wissen, ob die beiden Hunde im Alleineigentum ihres Freundes standen oder Sie die beiden gemeinsam angeschafft haben und Sie Miteigentümerin sind. Aufgrund Ihrer Schilderung nehme ich aber an, dass ihm allein die beiden Hunde allein gehörten. Da er dann als Eigentümer frei über die beiden verfügen könnte, ist zu prüfen, ob mit der Vereinbarung beim Tierarzt, dass die Hunde auf sie laufen sollen, damit sie versorgt sind, ein Eigentumsübergang auf sie stattgefunden hat oder es z.B. nur um eine Art „Pflegschaft“ o.ä. handelte. Da die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und erschwert wurde durch die Abgabe an Fremde, müssten alle Einzelheiten bekannt sein (z.B. haben sie ab diesem Zeitpunkt die Hunde auf eigene Kosten versorgt, haben Sie die beiden auf ihren Namen versichert, haben Sie zusammen gewohnt und hat er die Hunde ohne oder gegen Ihren Willen abgegeben, etc.) und auch die Bestätigung, die Sie vom Tierarzt erhalten haben, müsste eingesehen werden. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen, der Bestätigung des Tierarztes, wenn vorhanden Korrespondenz mit Ihrem Freund über die Übertragung auf Ihren Namen, etc. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die realistischen Erfolgsaussichten die beiden Hunde zurückzubekommen prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung viel zu kurz um eine sinnvolle Einschätzung abgeben zu können. So ist z.B. wichtig zu wissen, ob die beiden Hunde im Alleineigentum ihres Freundes standen oder Sie die beiden gemeinsam angeschafft haben und Sie Miteigentümerin sind. Aufgrund Ihrer Schilderung nehme ich aber an, dass ihm allein die beiden Hunde allein gehörten. Da er dann als Eigentümer frei über die beiden verfügen könnte, ist zu prüfen, ob mit der Vereinbarung beim Tierarzt, dass die Hunde auf sie laufen sollen, damit sie versorgt sind, ein Eigentumsübergang auf sie stattgefunden hat oder es z.B. nur um eine Art „Pflegschaft“ o.ä. handelte. Da die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und erschwert wurde durch die Abgabe an Fremde, müssten alle Einzelheiten bekannt sein (z.B. haben sie ab diesem Zeitpunkt die Hunde auf eigene Kosten versorgt, haben Sie die beiden auf ihren Namen versichert, haben Sie zusammen gewohnt und hat er die Hunde ohne oder gegen Ihren Willen abgegeben, etc.) und auch die Bestätigung, die Sie vom Tierarzt erhalten haben, müsste eingesehen werden. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen, der Bestätigung des Tierarztes, wenn vorhanden Korrespondenz mit Ihrem Freund über die Übertragung auf Ihren Namen, etc. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die realistischen Erfolgsaussichten die beiden Hunde zurückzubekommen prüfen zu lassen.