zurück zur Übersicht Katze übernommen nachdem Besitzer ins Pflegeheim gekommen sind 25.02.2022 von Carolin R. Hallo Frau Fries, Vor einem Monat hat meine Mutter bei uns angefragt, ob wir den Kater von ihren Nachbarn übernehmen können. Die Nachbarn sind alt und in eine Pflegeeinrichtung gekommen. Die Nachbarn sind nicht mehr geschäftsfähig und haben eine Sozialarbeiterin, die sich um alle rechtlichen Belange kümmert. Die Sozialarbeiterin war damit einverstanden und sehr froh, dass für die Katze ein schnelles und unbürokratisches neues zu Hause gefunden wurde. Nach ca einer Woche gab mir die Sozialarbeiterin die Nummer vom Tierschutzbund, um die Übernahme der Katze zu klären. Die alten Leute hatten den Kater vor ein paar Jahren von dort erworben. Die Dame vom Tierschutzbund hatte allerdings leider kein Interesse mit mir die Übernahme des Katers zu klären. Stattdessen erklärte sie mir, dass in dem Überlassungsvertrag vereinbart wurde, dass die Katze an sie zurück geht, wenn die Besitzer sich nicht mehr um den Kater kümmern können. Ich habe diese Reaktion an die Sozialarbeiterin weitergeben und sie wollte versuchen die Überlassung des Tieres an uns mit dem Tierschutz zu klären. Leider ohne Erfolg. Der Tierschutz hat daraufhin mit einem Schreiben von einem Anwalt die Herausgabe des Tieres gefordert. Welche Recht haben wir in diesem Fall? Der Kater hat sich mittlerweile sehr gut bei uns eingelebt und es macht meiner Meinung nach keinen Sinn ihn jetzt wieder in eine Pflegestelle zur nächsten Vermittlung zu geben. Wir möchten ihn wirklich gerne behalten. Danke für Ihre Antwort und viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie bereits anwaltlich zur Herausgabe aufgefordert wurde, sollten auch Sie sich am Besten von eine Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht vertreten lassen, da die Rechtslage zu den Tierschutzverträgen und der Frage, ob damit ein Eigentumsübergang verbunden ist oder nicht, bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist und es verschiedene Urteile hierzu gibt. Zu prüfen ist, ob anhand der Einzelheiten Ihres Falles die Urteile, die von Kaufverträgen ausgehen und infolge dessen die Nachbarn damals Eigentümer geworden sind anwendbar sind und/oder ob Sie im Wege des gutgläubigen Erwerbs bereits Eigentümerin des Katers geworden sind, etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie bereits anwaltlich zur Herausgabe aufgefordert wurde, sollten auch Sie sich am Besten von eine Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht vertreten lassen, da die Rechtslage zu den Tierschutzverträgen und der Frage, ob damit ein Eigentumsübergang verbunden ist oder nicht, bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist und es verschiedene Urteile hierzu gibt. Zu prüfen ist, ob anhand der Einzelheiten Ihres Falles die Urteile, die von Kaufverträgen ausgehen und infolge dessen die Nachbarn damals Eigentümer geworden sind anwendbar sind und/oder ob Sie im Wege des gutgläubigen Erwerbs bereits Eigentümerin des Katers geworden sind, etc.