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Kater wird angefüttert, an wen kann ich mich wenden?

von Antje S.

Guten Tag Fr. Fries, zu "meinem" Thema konnte ich mich in den häufig gestellten Fragen schon gut belesen, habe aber dennoch die Frage, von welchem Anwalt ich mich in unserem Fall genau beraten und ggf. dann auch betreuen lassen kann, da auch Anwälte zumeist auf bestimmte Gebiete spezialisiert sind und ich nicht genau weiß, unter was der Sachverhalt des "Anfütterns" genau fällt. Vielleicht könnten Sie uns auch beraten/betreuen? Die Situation ist ähnlich, wie in den vielen Fragen schon beschreiben. Unser Kater ist Freigänger und nimmt trotz aller Versuche nicht ab. Er ist übergewichtig (2kg), kommt mittlerweile satt nach Hause, lehnt hier sein Futter komplett ab, verlangt direkt früh nach Freigang und tigert dann zielstrebig auf einen Balkon im Nachbargrundstück zu... Über ein soziales Netzwerk hier im Viertel konnte ich eine Leidensgenossin ausfindig machen, die zudem auch jemanden mit der gleichen Geschichte kennt. Es handelt sich in allen 3 Fällen um die gleiche "tierfreundliche", ältere Dame, die für "die Igel" öffentlich zugänglich auf ihre Terrasse Futter stellt. Auf eine Plakataktion hin, rief mich jetzt ein Junge an, der sagte, dass ihre Katze auch von dieser Dame angefüttert wurde/wird. Ich bin nicht bereit, dass kampflos zu dulden. Es schadet der Gesundheit meines Katers und unserer Beziehung. Zudem betrifft es hier in der Nachbarschaft mehrere Katzenhalter (evtl. Zeugen?). Mir liegt das Wohlbefinden meiner Katze sehr am Herzen. Beide Kater sind bei Tasso registriert und ich spende auch regelmäßig. Können Sie mir sagen, welche Schritte gut sind, um Beweise zu sammeln bzw. wie eingangs schon beschrieben: welcher Anwalt wäre für solche Anliegen zuständig/kompetent? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie anhand der Fülle dieser Fragen sehen, ist die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, weil Sie dies letztlich nur das Einsperren der Katze mit Sicherheit verhindern könnten.
 
Gut ist, dass Sie wissen, wer Ihre Katze füttert und dass Sie andere betroffene Katzenhalter gefunden haben, so dass Sie sich zusammen schließen sollten. Informieren Sie sich vorab z.B. bei Stadtverwaltung, ob durch eine Satzung o.ä. das Füttern von Tieren im Freien ohnehin verboten ist, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
 
Fordern Sie die Nachbarin dann schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und sie insbesondere nicht mehr zu Füttern. Behalten Sie sich des Weiteren vor, etwaige Tierarztkosten, die aufgrund des Übergewichts entstehen werden, geltend zumachen.
 
Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.
Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Hierzu sollten Sie sich entweder an einen Anwalt oder Anwältin, spezialisiert auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht wenden.
 
Die Probleme in Ihrem konkreten Fall sind, dass Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin Ihre Katze füttert und dass dadurch das Übergewicht und dadurch die Tierarztkosten entstehen und dass Sie sie im Ergebnis nicht dazu verpflichten können, Ihre Katze von ihrem Grundstück zu verjagen, o.ä. Daher würde selbst ein Beweis, z.B. mittels GPS Daten, dass Ihre Katze sich in dem Garten aufhält, nicht ausreichen, den Beweis zu führen, dass sie dort auch gefüttert wird.
 
Versuchen Sie zunächst aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten zusammen mit den anderen eine gütliche Einigung mit der Dame zu finden, vielleicht ist die Einschaltung der zuständigen Schiedsperson erfolgreich.
 
 

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