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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Wie Sie anhand der Fülle dieser Fragen sehen, ist die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, weil Sie dies letztlich nur das Einsperren der Katze mit Sicherheit verhindern könnten.
Gut ist, dass Sie wissen, wer Ihre Katze füttert und dass Sie andere betroffene Katzenhalter gefunden haben, so dass Sie sich zusammen schließen sollten. Informieren Sie sich vorab z.B. bei Stadtverwaltung, ob durch eine Satzung o.ä. das Füttern von Tieren im Freien ohnehin verboten ist, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Fordern Sie die Nachbarin dann schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und sie insbesondere nicht mehr zu Füttern. Behalten Sie sich des Weiteren vor, etwaige Tierarztkosten, die aufgrund des Übergewichts entstehen werden, geltend zumachen.
Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung.
Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Hierzu sollten Sie sich entweder an einen Anwalt oder Anwältin, spezialisiert auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht wenden.
Die Probleme in Ihrem konkreten Fall sind, dass Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin Ihre Katze füttert und dass dadurch das Übergewicht und dadurch die Tierarztkosten entstehen und dass Sie sie im Ergebnis nicht dazu verpflichten können, Ihre Katze von ihrem Grundstück zu verjagen, o.ä. Daher würde selbst ein Beweis, z.B. mittels GPS Daten, dass Ihre Katze sich in dem Garten aufhält, nicht ausreichen, den Beweis zu führen, dass sie dort auch gefüttert wird.
Versuchen Sie zunächst aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten zusammen mit den anderen eine gütliche Einigung mit der Dame zu finden, vielleicht ist die Einschaltung der zuständigen Schiedsperson erfolgreich.