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Wem steht der Kater zu

von Lux N.

Schön guten Tag, Ich hab seid 9 Monaten den Kater von meiner Ex bei mir und für mich war klar, dass er bei mir bleibt, da sie sich seid dem nicht wirklich um ihn gekümmert hat. Ich war auch mit ihm beim Tierarzt, was meine Ex nicht dür nötig gehalten hat bzw nicht gemacht hat. Nun hat sie mir gesact, dass sie ihn woanders unterbringen möchte, womit ich Natürlich nicht einverstanden bin. Sie meinte sie möchte auch die Polizei diesbezüglich einschalten. Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen. Vielen Dank schon mal im voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen, Freunden oder auch Ex-Partnern zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind.
 
Ob Ihre Ex-Freundin einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob sie ihr Eigentum -trotz des Überlassens bei Auszugs beweisen könnte. Hierfür müssten z.B. WhatsApp-Verläufe, Gespräche unter Zeugen etc. geprüft werden. Wichtig zu wissen wäre auch, ob sie sich z.B. während der gesamten Zeit an den Kosten beteiligt oder sich sonst um ihn gekümmert hat.
 
Da Sie den Kater bei sich haben, also zumindest rechtmäßiger Besitzer des Katers sind (nicht zu verwechseln mit dem Eigentum!) spricht für Sie die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB.
 
Wenn sie den Kater tatsächlich wieder zurück haben möchte, müsste sie die Herausgabe gerichtlich einklagen. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Für den Fall, dass Sie den Kater  tatsächlich herausgeben müssten, sollte ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, die Herausgabe von der Erstattung der entstandenen Futter- und Tierarztkosten abhängig gemacht werden (sofern Sie diese Kosten selbst getragen haben).
 
Spätestens wenn Sie Post von der Polizei bekommen, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 

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