zurück zur Übersicht Welpen vor Weiterverkauf schützen 08.03.2022 von Angelique B. Guten Tag, ich hoffe das Sie mir diese Frage beantworten können. Für den Fall das meine Hündin Welpen bekommt, liegt für mich noch ein wichtiges Thema an. Kann ich meine Welpen vor einem Weiterverkauf schützen? Ich möchte nicht, dass wenn ich meine Welpen verkauft habe, das sie aus irgendeinem Grund ins Tierheim kommen oder weiter verkauft werden. Man weiß ja nie welche Umstände die Menschen bewegen, das Tier doch nicht zu behalten. In so einem Fall ist es mir wichtig, meine Hunde davor zu schützen weitergereicht zu werden. Mein Wunschgedanke ist das die Hunde dann zurück zu mir kommen. Gibt es da irgendeine Möglichkeit? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich bereits so früh hierüber Gedanken machen. Schließen Sie mit den Käufern zu Beweiszwecken unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Sie könnten sich als Verkäuferin vertraglich ein Vorkaufsrecht (geregelt in den §§ 463- 473 BGB) sichern. Zusätzlich sollte auch eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Käufer sich hieran nicht hält, in den Vertrag aufgenommen werden. Für die Wirksamkeit solcher Klauseln ist die konkrete Formulierung wichtig und auch der Eurobetrag muss im angemessen Verhältnis zum ursprünglichen Kaufpreis stehen. Zu überlegen ist auch, ob Sie sich zusätzlich ein Rücktrittsrecht vorbehalten können. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich bereits so früh hierüber Gedanken machen. Schließen Sie mit den Käufern zu Beweiszwecken unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Sie könnten sich als Verkäuferin vertraglich ein Vorkaufsrecht (geregelt in den §§ 463- 473 BGB) sichern. Zusätzlich sollte auch eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Käufer sich hieran nicht hält, in den Vertrag aufgenommen werden. Für die Wirksamkeit solcher Klauseln ist die konkrete Formulierung wichtig und auch der Eurobetrag muss im angemessen Verhältnis zum ursprünglichen Kaufpreis stehen. Zu überlegen ist auch, ob Sie sich zusätzlich ein Rücktrittsrecht vorbehalten können. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.