zurück zur Übersicht Hund zurück bekommen 16.03.2022 von Mareen B. Sehr geehrte Damen und Herren, 2018 haben wir, mein Partner und ich, einen Hund aus dem Tierheim geholt. Der Schutzvertrag lief auf meinen Namen. Leider kam es dazu, dass wir uns getrennt haben und ich mit dem Sohn ausgezogen bin. Der Hund war abwechselnd bei ihm und mir. Irgendwann wollte auch mein Expartner den Hund nicht mehr nehmen. Es kam soweit, dass der Hund dadurch vermehrt mit jaulen begann und die Nachbarin sich beschwerte, was ich nachvollziehen kann. Sie drohte mir und der emotionale und psychische Druck in mir wurde immer größer. Ich habe keine Lösung gefunden, keiner hätte helfen können in der Situation. Durch meine Ausbildung fehlte auch leider die Zeit, den Hund an die neuen Umstände zu gewöhnen. Nach der Ausbildung hätte es zeitlich ganz anders ausgehen, da ich nicht Vollzeit arbeiten würde. Der Druck war am Ende so gross, dass ich den Hund, nach fast 4 Jahren, ins Tierheim zurück brachte, obwohl ich das nicht wollte. Nachdem ich mich emotional wieder einigermaßen gefasst habe, sind mir plötzlich so viele Möglichkeiten eingefallen, wie ich das alles geschafft hätte. Im Abgabevertrag steht, dass der Hund nach 6 Monaten ins Eigentum übergeht, wenn seitens Dritter bzw des Vorherigen Halters keine Rückforderungsansprüche gestellt werden. Der Hund wurde bereits neu vermittelt. Ich bin mit mir so sehr am rangeln und möchte am liebsten meinen Hund zurück holen. Nachdem ich hier jedoch viel gelesen habe, frage ich mich, ob ich überhaupt eine Chance hätte, meinen Hund zurück zu holen. Es gab lediglich einen Übergabevertrag, es wurde keine Schutzgebühr bezahlt. Lieben Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich entnehme aus Ihrer Schilderung, dass Sie den Hund in das Tierheim zurückgegeben haben und zu diesem Anlass mit dem Tierheim den Abgabevertrag geschlossen haben, wonach das Eigentum an dem Hund nach 6 Monaten auf das Tierheim übergeht, sofern Sie keine Rückforderungsansprüche stellen. Leider schreiben Sie nicht, ob diese 6 Monate schon vorbei sind und somit der Eigentumsübergang auf das Tierheim bereits stattgefunden hat. Diese Information ist für die Prüfung der Rechtslage und Ihrer möglichen Ansprüche jedoch wichtig. Zudem müsste dieser Abgabevertrag im Ganzen vorliegen. Nur anhand des Vertragstextes kann dann geprüft werden, ob Sie (gegebenenfalls trotz des Zeitablaufs) einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim haben und ob dieser, trotz der Weitergabe an Dritte erfolgreich geltend gemachten werden könnte. Da eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist, wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich entnehme aus Ihrer Schilderung, dass Sie den Hund in das Tierheim zurückgegeben haben und zu diesem Anlass mit dem Tierheim den Abgabevertrag geschlossen haben, wonach das Eigentum an dem Hund nach 6 Monaten auf das Tierheim übergeht, sofern Sie keine Rückforderungsansprüche stellen. Leider schreiben Sie nicht, ob diese 6 Monate schon vorbei sind und somit der Eigentumsübergang auf das Tierheim bereits stattgefunden hat. Diese Information ist für die Prüfung der Rechtslage und Ihrer möglichen Ansprüche jedoch wichtig. Zudem müsste dieser Abgabevertrag im Ganzen vorliegen. Nur anhand des Vertragstextes kann dann geprüft werden, ob Sie (gegebenenfalls trotz des Zeitablaufs) einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim haben und ob dieser, trotz der Weitergabe an Dritte erfolgreich geltend gemachten werden könnte. Da eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist, wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.