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Hab ich das Recht zu ihn zu sehen?

von Lara M.

Guten Morgen. Ich musste meinen Hund abgeben, weil unsere Hausverwalterin meinte uns sonst aus der Wohnung schmeiße zu müssen (sie sagte der Hund würde nicht genug auslauf bekommen, was nicht ganz stimmte), wir haben uns allerdings drauf eingelassen (nicht zuletzt weil ich ein Kind bekommen habe und mein Freund den halben Tag arbeitete, wenn er bei uns in der Nähe bleibt und ich ihn regelmäßig besuchen darf. Nun haben zwei Herren ihn hier abgeholt, weil beide scheinbares wissen und Erfahrung mit Hunden haben - wir haben kein Geld dafür verlangt. Aber einen Vertrag aufgesetzt, das es jetzt hält seiner ist. Ich könnte ihn zu der Zeit nich nicht besuchen weil es mir körperlich nich nicht so gut ging, dass ich mit meinem Baby meinen Hund besuchen konnte. Stand aber mit dem neuen Besitzer zumindest in Kontakt, und alles schien soweit ganz gut bei ihm, zumindest sagte er das immer wieder. Alles war also Schön und gut und ich freute mich mein Riesenbaby wiederzusehen. Plötzlich nach exakt 10 Tagen, schrieb er mich an ich hätte ihn betrogen, das mein Hund völlig aggressiv ist (Pubertät und bellt viel aber er war NIE aggressiv) und urplötzlich auch noch Flöhe hatte. Er hatte gemeint das er ihn entweder zurück bringt und bei uns im Hof anbindet und dann einfach geht oder wir ihm gefälligst helfen neu zu vermitteln. Ich sagte zu letzterem zu, mit der Aussage, solange ich Kontakt mit dem neuen Besitzer habe, ist alles gut. Es dauerte keinen Tag da war mein Hund erneut in neuen Händen, und mir wurde gesagt der neue Halter will keinen Kontakt zu mir ( mit der Aussage "ich solle loslassen, wenn ich ihn schon abgebe") und ich dürfe nicht wissen wo er jetzt ist, um zu vermeiden das ich da hingehe. Allerdings trau ich der Sache nicht, ich weiß natürlich nicht ob da jetzt ein neuer Vertrag vorliegt, weil er mir das nicht sagt. Und ich wüsste gerne ob ich ein Recht darauf habe meinen ehemaligen Hund zu sehen, ich hab ja auch noch die Kaufpapiere von ihm. Es sind jz knapp 2 Monate rum und ich vermisse meinen Hund unendlich doll, jedesmal wenn ich ein Bild von ihm sehe, muss ich weinen. Ich will ihn zumindest sehen und wissen das es ihm gut geht da wo er jetzt ist, stattdessen tappe ich im Dunkeln. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Selbst wenn wusste ich gerne ihre Sicht der Lage Danke und liebe Grüße Lara

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorge um den Hund und dass Sie ihn vermissen. Da das Recht jedoch keine Emotionen kennt, bitte um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Auch wenn Sie keinen Kaufvertrag, sondern einen Schenkungsvertrag geschlossen und den Hund übergeben haben, so haben Sie Ihr Eigentum an dem Hund endgültig aufgegeben. Dass Sie noch im Besitz der Papiere sind, ändert daran erst einmal nichts. Da Sie den Hund besuchen möchten, ist zu prüfen, ob die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Käufer, dass der Hund nur unter der Bedingung weitervermittelt werden darf, dass Sie Kontakt zu den neuen Eigentümern haben, überhaupt wirksam zustande gekommen ist und ob Sie sich gegenüber den neuen Eigentümern, die von dieser Vereinbarung vielleicht gar nichts wussten berufen könnten.
 
Um dies zu prüfen und auch die Erfolgsaussichten zu bewerten, müssten die Einzelheiten bekannt sein und der Vertrag sowie mögliche Korrespondenz per WhatsApp etc. eingesehen werden.
 
Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.
 
 
 
 

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