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Hundehaltung eines zweiten Hundes

von Lucy G.

Ich habe vor ca. 2 Jahren einen kleinen Hund übernommen. Erstmal zur Pflege, da dessen Besitzer die Familie Situation die Verantwortung momentan nicht gegeben war, Habe die Kleine deswegen nicht bei der Hausverwaltung gemeldet, da es so vereinbart war, dass die Kleine wieder zu ihren Besitzer zurück sollte. Gestern 24.03.2022 kam ein Brief von der Hausverwaltung, dass der 2. Hund die Kleine nicht gemeldet wurde und somit die Haltung untersagt wurde und auch nicht genehmigt wird von der HV. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Denn die Bindung ist sehr intensiv mit der Zeit geworden, sodass ich sie nicht mehr abgeben kann/möchte Denn sie hat mich in meiner Gesundheitlichen Situation sehr unterstützt und ich leide unermesslich unter den Schmerz sie hergeben zu müssen Bitte helfen Sie mir das ich meine kleine Lucy behalten kann Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage prüfen zu können, müsste Ihr Mietvertrag eingesehen und sofern dort etwas zur Hundehaltung geregelt ist, diese Regelung geprüft werden.
 
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass dort kein generelles Hundehaltungsverbot enthalten ist, sondern die weit verbreitete Variante des benötigen vorherigen Erlaubnis des Vermieters und dass Sie für Ihren ersten Hund eine Erlaubnis des Vermieters haben.
 
In Ihrem Fall müssten Ihr Mietvertrag eingesehen werden, wenn vorhanden, die Erlaubnis bzgl Ihres ersten Hundes, ob z.B. ausdrücklich nur die Haltung des eines Hundes erlaubt war, etc. und das Schreiben der Hausverwaltung. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen entweder an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder für Mietrecht oder an den örtlichen Mietverein.
 
 
 

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