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Wem gehört der kater?

von Karola H.

Guten Tag, ich habe folgende Situation: Meine Schwester hat während einer Feier einen kleine Kater gefunden, 4 Wochen alt. Diesen hat Sie dann mit zu sich genommen, um ihn großzuziehen. Jetzt hat sich der Kleine mit den anderen Katzen von ihr nicht verstanden. Daraufhin kam meine Schwester auf mich zu und fragte, ob ich den Kater bekommen möchte, da Sie ihn nicht ins Tierheim geben wollte. Ich habe daraufhin zugesagt und zwei Tage später war der Kleine in meiner Wohnung. Nun, ca. 8 Monate später möchte ich mit meinem Lebensgefährten aufgrund familiärer Probleme aus dieser Wonhung ausziehen, da sich diese im Haus meiner Großmutter befindet. Meine Schwester meinte jetzt, dass sie immer noch Eigentümerin über den Kater wäre und sie nicht wolle, dass dieser umzieht, weil sie meinen Lebensgefährten nicht leiden kann. Dabei habe ich mich 8 Monate um den Kleinen gekümmert, ihn gefüttert mit einer Spritze, war zwei mal pro Woche beim Tierarzt mit ihm und habe sehr viel Geld in den Kerl gesteckt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es stimmt das mein Schwester immer noch die Eigentümerin ist und ich nur diejenige war, die ihn gepflegt hat und ich keinerlei Besitzrechte an ihm habe, oder ob ich die Eigentümerin bin. Vielen Dank für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Ihre Schwester überhaupt Eigentümerin der gefundenen Katze geworden ist nach Ihrer Schilderung zweifelhaft, da sie die gesetzlich vorgeschriebene Fundmeldung gemäß § 965 BGB bei der zuständigen Behörde offenbar nicht gemacht hat und sich einer strafbaren Fundunterschlagung schuldig gemacht haben könnte.
 
Selbst wenn Ihre Schwester Eigentümerin geworden wäre, gilt aufgrund der Tatsache, dass Sie den Kater bei sich, also im Besitz haben, zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Auch, dass Ihre Schwester Ihnen den Kater freiwillig übergeben hat und Sie ihn seitdem auf eigene Kosten versorgen, spricht für Sie.
 
Sollte Ihre Schwester den Kater tatsächlich wieder zurückfordern, müsste Sie dies notfalls über eine Herausgabeklage gegen Sie versuchen, wobei sie in diesem Prozess allerdings beweisen müsste, dass sie -trotz der oben genannten Umstände- nach wie vor Eigentümerin des Katers ist.
 

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