zurück zur Übersicht Kater und Nachbarn 07.04.2022 von Tone H. Unser Kater ist sehr viel draußen und wird nun schon seit längerem von Leuten in unserer Umgebung reingelassen und gefüttert. Wir haben selbst Kontakt mit ein paar von ihnen aufgenommen - erfolgreich. Trotzdem haben wir eine „Familie“, die ihn weiter füttert und reinlässt. Dies geht jetzt so weit, dass sie ihm sogar das von uns angelegte Halsband abnehmen und ihm sein Fell an manchen Stellen rasieren!!! Wir sind empört und wüssten gerne, inwiefern dieses Handeln gegen ein Tierrecht verstößt und was wir dementsprechend tun können? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Verbieten Sie ausdrücklich, dem Kater Fell abzurasieren und ihm das Halsband abzunehmen. Zusätzlich könnten Sie auch die Herausgabe der bisherigen Halsbänder fordern. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Nachbarn können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Verbieten Sie ausdrücklich, dem Kater Fell abzurasieren und ihm das Halsband abzunehmen. Zusätzlich könnten Sie auch die Herausgabe der bisherigen Halsbänder fordern. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Nachbarn können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.