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Vermieter plötzlich gegen Hundehaltung

von Dana D.

Hallo Frau Fries, ich habe einen guten Bekannten, der mich pflegt und mich bei sich zur Untermiete wohnen lässt wegen meiner Erkrankung. Bevor wir erneut am 01.04....eine neue Wohnung bezogen haben, haben wir aus vorangegangenen Erfahungen sichergestellt, dass der Vermieter keine Einwände hat bezüglich der Hunde. Einer gehört meinen Bekannten der andere gehört mir selbst. Wie oben kurz erwähnt bin ich krank und beziehe meine laufenden Lebensunterhalt durch die Behörde, für diese ich nun eine Bescheinigung vom Vermieter beschaffen soll. Nun sagte der Vermieter allerdings bei einem Gespräch, bei dem ich ihn um diese Bescheinigung für die Behörde gegebeten habe (Zitat "Wenn Sie mir schriftlich geben, dass Sie für die Beseitigung der beiden Hunde aus dem Haus sorgen, dann gebe ich Ihnen die betötigte Unteschrift, damit Sie ihre Gelder bekommen können" sonst nicht. Nun bekomme ich kein Geld, da ich nicht bereit war, auf die in meiner Sichtweise Erpressung einzugehen und bin daher offiziell obdachlos ohne Anspruch auf (Hilfe zum Lebenunterhalt). Ehrlich gesagt, weiss ich nicht mehr weiter. Die Hunde sind meine einzigen sozialen Kontakte und sie fördern meine Genesung. Ohne sie wäre ich verloren. Bitte geben Sie mir einen Rat. Ich sollte noch dazu sagen, dass die Hunde namentlich im Mietvertrag stehen und die Probleme angefangen haben, als der Mietvertrag mit Wirkung vom 01.04.... rechtskräftig wurde.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie vorab die schriftliche Bestätigung des Vermieters eingeholt haben, kann er nicht –jedenfalls nicht grundlos - die Entfernung der Hunde fordern. Auch seine Bedingung, Ihnen die erbetene Bescheinigung für die Behörde erst nach Abschaffung der Hunde auszustellen, ist nicht rechtens. Klären Sie in einem persönlichen Gespräch, aus welchen Grund der Vermieter sich so verhält. Falls er weiterhin die Entfernung der Hunde fordert, soll er Ihnen die Gründe schriftlich mitteilen, damit Sie die Möglichkeit haben, dies anwaltlich prüfen zu lassen.

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