zurück zur Übersicht Hund weg 07.04.2022 von Daniela B. Hallo, Ich habe eine junge American Bully Hündin. Wir wohnen in SH und waren zu Besuch in Hamburg. Es gibt da in Hamburg bei meinen Bekannten jemanden, der hat eine auch eine Hündin und wir haben schon vor langer Zeit fest gestellt das sich diese beiden nicht mögen. Es gab einen Vorfall (nicht Beissvorfall) wo wir kurz zum Pipi machen gegangen sind (in HH) und haben die andere Person mit der anderen Hündin gesehen und habe meine Hündin automatisch kürzer genommen und bin dann den Weg herunter gegangen und meinte noch das die Person doch bitte an der Seite entlang gehen soll. Die Person blieb unten stehen (sehr provokant) und meine Hündin wurde nervös, darauf hin bin ich gestürzt und sie konnte auf den anderen Hund knurrend zu laufen. Ich bin sofort wieder aufgestanden und konnte sehen das sie sie nicht gebissen hat. Jetzt hat diese Person wahrscheinlich dem Amt Bescheid gegeben und so wie es aussieht wollen die jetzt uns den Hund weg nehmen. Darf das amt in Hamburg obwohl ich nur zu Besuch war mir den Hund ohne Beweise einfach so weg nehmen ? Vielen Dank. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundlage um Ihre Frage zu prüfen ist das Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) und dort nur die Vorschriften zum „Führen“ eines Hundes. Da Sie nicht in Hamburg leben und die Hündin auch nicht in Hamburg halten, könnte Ihnen die Hamburgische Behörde weder die Haltung verbieten noch Ihnen ohne Beweise den Hund wegnehmen. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass es wahrscheinlich eine Vorgeschichte gibt und es vielleicht nicht die erste „Begegnung“ zwischen den beiden Hunden war. Für eine weitere Prüfung des Falles müssten daher die gesamten Umstände und auch die Vorgeschichte bekannt sein. Sollten Sie tatsächlich von einer Behörde aus Hamburg oder Ihrer Heimatstadt, wo Sie den Hund halten und angemeldet haben, Post bekommen, wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zunächst die wichtige Akteneinsicht zu erhalten und dann entsprechend das sinnvolle weitere Vorgehen besprechen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundlage um Ihre Frage zu prüfen ist das Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) und dort nur die Vorschriften zum „Führen“ eines Hundes. Da Sie nicht in Hamburg leben und die Hündin auch nicht in Hamburg halten, könnte Ihnen die Hamburgische Behörde weder die Haltung verbieten noch Ihnen ohne Beweise den Hund wegnehmen. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass es wahrscheinlich eine Vorgeschichte gibt und es vielleicht nicht die erste „Begegnung“ zwischen den beiden Hunden war. Für eine weitere Prüfung des Falles müssten daher die gesamten Umstände und auch die Vorgeschichte bekannt sein. Sollten Sie tatsächlich von einer Behörde aus Hamburg oder Ihrer Heimatstadt, wo Sie den Hund halten und angemeldet haben, Post bekommen, wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zunächst die wichtige Akteneinsicht zu erhalten und dann entsprechend das sinnvolle weitere Vorgehen besprechen zu können.