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Tierarzt haftbar machen

von Denny B.

Meine Hündin war beim Tierarzt wegen Magen Problemen aufgrund dessen hat sie 2 Spritzen bekommen. Nach dem Vorgang zeigt sie Lähmungserscheinungen kann weder alleine aufstehen noch gehen ,weiß nicht warum man eine Antibiotikaspritze in den Rücken gibt kenne das sonst nur in den Nackenspeck . Es ist wohl ein Nerv verletzt worden durch die Spritze meine Frage kann ich dies zur Anzeige bringen ? Gibt es sowas wie Körperverletzung bei Hunden?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihre Hündin ist mittlerweile wieder gesund und munter.
 
Da der § 223 Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich nur für Verletzungen eines Menschen gilt, kann die grundlose/ungerechtfertigte Verletzung eines Tieres eine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB und eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Tierschutzgesetz darstellen, abhängig von Umständen des Einzelfalles. Ob die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Stellung eines Strafantrages sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder alternativ an die zuständige Landestierärztekammer.
 
 

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