zurück zur Übersicht Züchter möchte den welpen wieder haben 09.04.2022 von Elisabeth J. Hallo. Wir haben seit dem 2 Weihnachtstag 2021 eine malione welpen. Von einem züchter über ebay kleinazeigemn gekauft. Letzte woche hatten wir ein treffen mit dem Züchter und einen teil seiner geschwister was leider nicht so schön war. Da unser welpe seit ein paar monaten ein bisschen dominat/agressiv ist. Wir sind auch schon seid Anfang Januar in der hundeschule leider sind auch viele termine ausgefallen wegen corona. Wir üben jeden tag mit ihm und seid knapp 2 Monaten haben wir auch einzel training. Der züchter hat uns letzten sonntag auch angeboten mit uns zu üben und uns hilfestellungen zu geben. Jetzt wollte er eigentlich morgen kommen den termin mussten wir aber absagen das es dem welpen nicht gut geht. Jetzt zu meiner frage. Er kam uns heute per Whatsapp als wir den termin abgesagt haben damit das wenn sich das verhalten des hundes nicht ändert er uns den hund wieder weg nehmen will. Kann er das und wenn ja was können wir dagegen machen. mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem der Verkäufer mit Ihnen einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, Ihnen den Hund übergeben und das Eigentum übereignet hat und Sie im Gegenzug den gesamten Kaufpreis bezahlt haben, ist der Kaufvertrag erfüllt worden. Wenn er den Welpen also nun zurückhaben möchte, er diesen Verkauf „rückgängig“ machen will, müsste er entweder ein vertragliches oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben. Für ein gesetzliches Rücktrittsrecht ergibt sich aus Ihrer Schilderung kein Anhaltspunkt, hierzu müssten daher die weiteren Einzelheiten „des nicht so schönen Treffens“ und der weiteren Kommunikation zwischen Ihnen und dem Verkäufer bekannt sein. Für die Prüfung, ob ihm ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht, muss zusätzlich der Kaufvertrag eingesehen werden um zu sehen, ob überhaupt ein Rücktrittsrecht zugunsten des Verkäufers enthalten ist und wenn ja, ob dies überhaupt wirksam formuliert ist. Sollte er auf die Rückgabe des Hundes bestehen, müsste er notfalls auf Rückgabe des Hundes klagen. In diesem Prozess müsste er dann jedoch beweisen können, dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen das sinnvolle weitere Vorgehen prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem der Verkäufer mit Ihnen einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, Ihnen den Hund übergeben und das Eigentum übereignet hat und Sie im Gegenzug den gesamten Kaufpreis bezahlt haben, ist der Kaufvertrag erfüllt worden. Wenn er den Welpen also nun zurückhaben möchte, er diesen Verkauf „rückgängig“ machen will, müsste er entweder ein vertragliches oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben. Für ein gesetzliches Rücktrittsrecht ergibt sich aus Ihrer Schilderung kein Anhaltspunkt, hierzu müssten daher die weiteren Einzelheiten „des nicht so schönen Treffens“ und der weiteren Kommunikation zwischen Ihnen und dem Verkäufer bekannt sein. Für die Prüfung, ob ihm ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht, muss zusätzlich der Kaufvertrag eingesehen werden um zu sehen, ob überhaupt ein Rücktrittsrecht zugunsten des Verkäufers enthalten ist und wenn ja, ob dies überhaupt wirksam formuliert ist. Sollte er auf die Rückgabe des Hundes bestehen, müsste er notfalls auf Rückgabe des Hundes klagen. In diesem Prozess müsste er dann jedoch beweisen können, dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen das sinnvolle weitere Vorgehen prüfen.