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Katze wurde mutmaßlich vom Nachbar erschlagen

von Stefanie L.

Hallo, nachdem ich meine Katze von Arm gelassen habe lief sie hoch zum einzigen Nachbarn den ich hier habe und drei Minuten später lag sie mit eingeschlagenen Schädel dort und auf der anderen Seite fiel das Auge raus. Sie war eine 2,5 KG Sphynx Katze, Dank forl auch ohne Zähne, und einfach nur menschenbezogen. Morgen geht die zur Pathologie. Bei der Todesursache geht die Polizei mit mir mit aber die Anzeige geht gegen unbekannt weil ich es nicht beweisen kann. Ich möchte rechtlich dagegen vor gehen und andere Tiere schützen. Was kann ich noch machen und wie sollte es weiter gehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses furchtbaren Todes Ihrer Katze an mich wenden müssen.
 
Dass Sie eine Obduktion haben durchführen lassen, um die Todesursache und die Gewalteinwirkungen nachweisen zu können ist sehr hilfreich. Auch die Strafanzeige Anzeige war wichtig. Falls noch nicht geschehen, stellen Sie zusätzlich noch einen Strafantrag und ergänzen Ihre Anzeige wegen Verstoß gegen § 17 TierSchG, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.
 
Lassen Sie sich von der Polizei das Aktenzeichen geben und beauftragen einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht mit einer Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte, um diese Informationen bzw. eine Verurteilung nutzen zu können, um Schadensersatz von dem Täter fordern zu können. Auch wenn kein Geldbetrag der Welt Ihre Katze zurückbringt oder Ihre Katze ersetzen kann, so muss der Täter aber nicht nur strafrechtlich sondern auch zivilrechtlich für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden.
 

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