zurück zur Übersicht fehlendes schriftiches Ubernahme Schreiben 20.04.2022 von Annett S. Guten Tag, ich habe von einem Tierschutzverein 2 kranke Katzen in Pflege. Eine ist seit 5 Monaten bei mir, der andere seit knapp 2 Moanten. Ich darf laut Wats-App beide Katzen übernahmen, bekomme jedoch seit ca. 4 Wochen kein schriftliches Übernahme Schreiben von dieser TA Organisation. Ich frage wöchentlich 1-2 mal nach, bekomme immer nur positive Antwort via Wats-App aber kein offizielles Schreiben mit Namen dieser Organisation. Sie weigern sich ein Schreiben mit Namen dieser Organisation und den Chip-Nummern auszustellen. Beide Tiere sind krank und müssen regelmäßig zum TA. Ein Vertrag mit dieser TA Organisation existiert nicht. Wann bin ich rechtlicher Besitzer? Ich muss dringend zum TA, ohne das mir die Tiere wieder weggenommen werden. Der eine ist Herzkrank und der andere hat ein immer wiederkehrendes entzündetes Auge aus früheren Verletzungen. Und der 3. den habe ich ebenfalls ohne Vertrag und ohne Übernahmeschreiben vor 10 Monaten übernommen der hat Asthma. (Alle 3 Tiere kommen aus Italien es sind misshandelte scheue Tiere gewesen, die sich jetzt richtig gut in der kuezen Zeit entwickelt haben.) Ich habe auch die Ausweise der Tiere bei mir. Wann bin ich rechtlicher Besitzer? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Besitzerin der Katzen sind Sie unproblematisch, weil Sie bei sich, und somit in Ihrem unmittelbaren Besitz haben. Da Besitz und Eigentum juristisch jedoch zwei verschiedene Rechtszustände beschreibt, müsste der gesamte WhatsApp-Verlauf eingesehen werden, um zu prüfen, ob hierdurch bereits die beiden Übernahmeverträge für die beiden ersten Katzen zwischen Ihnen und dem Verein zustande gekommen ist. Zusätzlich müssten auch die beiden Pflegstellenverträge eingesehen werden, sofern diese schriftlich vorliegen. Positiv ist, dass Sie die Ausweise der Tiere haben. Hinsichtlich des dritten Katers, den Sie ohne Vertrag – ich nehme an, sowohl ohne einen Pflegestellen- noch einen Tierschutzvertrag- übernommen haben, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, was zwischen Ihnen bei der Übergabe vereinbart wurde und ob Sie z.B. bereits Eigentümerin des dritten Katers sind. Da die Prüfung der Eigentumsverhältnisse sehr kompliziert ist und von den Einzelheiten abhängt, u.a. auch ob Sie die Tierarztkosten selbst tragen oder ob diese vom Verein übernommen werden, etc. sollten Sie sich mit allen Unterlagen und dem WhatsApp-Verlauf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Besitzerin der Katzen sind Sie unproblematisch, weil Sie bei sich, und somit in Ihrem unmittelbaren Besitz haben. Da Besitz und Eigentum juristisch jedoch zwei verschiedene Rechtszustände beschreibt, müsste der gesamte WhatsApp-Verlauf eingesehen werden, um zu prüfen, ob hierdurch bereits die beiden Übernahmeverträge für die beiden ersten Katzen zwischen Ihnen und dem Verein zustande gekommen ist. Zusätzlich müssten auch die beiden Pflegstellenverträge eingesehen werden, sofern diese schriftlich vorliegen. Positiv ist, dass Sie die Ausweise der Tiere haben. Hinsichtlich des dritten Katers, den Sie ohne Vertrag – ich nehme an, sowohl ohne einen Pflegestellen- noch einen Tierschutzvertrag- übernommen haben, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, was zwischen Ihnen bei der Übergabe vereinbart wurde und ob Sie z.B. bereits Eigentümerin des dritten Katers sind. Da die Prüfung der Eigentumsverhältnisse sehr kompliziert ist und von den Einzelheiten abhängt, u.a. auch ob Sie die Tierarztkosten selbst tragen oder ob diese vom Verein übernommen werden, etc. sollten Sie sich mit allen Unterlagen und dem WhatsApp-Verlauf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.