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Kastration Hündin aus Tierschutz

von Clarissa S.

Hallo, wir haben im Juni 21 einen Welpen aus dem Tierheim aufgenommen. Im Januar 22 war eine Pflegerin da, die sich nochmal vergewissert hat, dass es unsere Hündin gut geht und warum sie noch nicht kastriert ist. Laut Vertrag steht folgendes geschrieben: Katzen und Hündinnen sind bei Eintritt der Geschlechtsreife, jedoch nicht vor Eigentumsübergabe, spätestens jedoch 8 Wochen nach Übergabe durch einen Tierarzt zu kastrieren. Auf Verlangen des TSV ist eine Bescheinigung des Tierärzten vorzulegen. Aber weder sehen wir eine Notwendigkeit noch ist es ja Tierschutzsrechtlich erlaubt, den Hund einfach so zu kastieren. Weiter steht noch: Für den Fall, dass der TSV über Zuwiderhandlungen der in Abs. 1 und 2 bezeichneten Art erlangt, steht dem TSV ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Das Tier ist im Falle des Rücktritts dem TSV wieder auszuhändigen und zurück zu geben. Meine Frage, was passiert wenn wir sie nicht kastrieren lassen? Kann man sie uns dann wirklich so einfach abnehmen, auch wenn es gegen das Tierschutzgesetzt verstößt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Vertragsklausel, die Ihnen eine Kastrationsverpflichtung auferlegt, könnte unwirksam sein, da sie gegen § 6 des Tierschutzgesetzes verstößt. Dies müßte im Zweifel ein Gericht klären. Von diesem Ergebnis ist abhängig, ob der Tierschutzverein den Hund zurückfordern kann, wenn Sie gegen diese Klausel verstoßen, da sich das Rücktrittsrecht auf eine unwirksame Klausel bezieht.
 
Hierzu gibt es eine Gerichtsentscheidung des Amtsgericht Alzey vom 14.06.1996 (Az. 22 C 903/95), das jedoch in dem dort entschiedenen Einzelfall keinen Verstoß gegen eine solche Klausel sah, da die betreffende Hündin aufgrund Vorerkrankungen nachweislich schon aus medizinischen Gründen nicht kastriert werden sollte. Über die allgemeine Frage, ob eine solche Klausel per se unwirksam ist, mußte das Gericht daher nicht mehr entscheiden.
 
Meines Erachtens ist eine pauschale Klausel unwirksam, da hier nicht nach medizinischer Notwendigkeit bzw. aufgrund medizinischer Gründe nicht mögliche Kastration unterschieden wird. Lassen Sie sich vorsorglich eine Bescheinigung Ihres Tierarztes geben, in dem er bescheinigt, dass eine Kastration an der Hündin nicht medizinisch notwendig und daher abzulehnen ist. Sollte der Verein sich tatsächlich an Sie wenden und die Hündin zurückfordern oder eine Vertragsstrafe fordern (soweit im Vertrag vereinbart), weil Sie die Kastration nicht durchführen ließen, könnten Sie dies zunächst entweder selbst ablehnen mit dem Verweis auf das Urteil und die Bescheinigung Ihres Tierarztes oder wenden sich umgehend an einen auf Tierrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.
 

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