zurück zur Übersicht Nachbar fordert Hund zurück 10.05.2022 von Beatrix M. Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Vor 1 Jahr ist der Hund unseres Nachbarn bei uns eingezogen, da der Nachbar sich nicht drum gekümmert hat. Seitdem lebt die kleine Maus bei uns und wir kümmern uns um alles. Futter, Tierarzt usw. Sie war mit uns auch zusammen im Urlaub. Sie ist kerngesund und ist mittlerweile festes Bestandteil unseres Rudels. Jetzt will der Nachbar sie auf einmal zurück haben. Wir sind total verzweifelt. Ein Vertrag existiert nicht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, sie die Weggabe bereuen oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, problematisch ist nicht die Wirksamkeit, sondern die Beweisbarkeit. Sollten Sie Ihrem Nachbar keinen Geldbetrag gezahlt haben, handelt es sich um eine Schenkung, bei der ebenfalls ein Eigentumsübergang stattfindet, der nur schwer wieder rückgängig zu machen ist. Für die Vermutung, dass Sie Eigentümerin der Hündin sind, spricht zudem die gesetzliche Vermutung aus § 1006 BGB und die Tatsache, dass Sie die Hündin (wahrscheinlich) auf eigene Kosten versorgen. Leider schreiben Sie nicht, mit welcher Begründung der Nachbar die Hündin nun zurückfordert. Sofern er behauptet, er hätte Ihnen die Hündin nur zur Pflege übergeben, müsste er dies beweisen können. Sie könnten daher die Herausgabe ablehnen. Versuchen Sie nur noch schriftlich mit ihm zu kommunizieren, um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollten Sie die Hündin zurückgeben müssen, ist ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Ihnen entstanden Kosten unbedingt zu prüfen und geltend zu machen. Spätestens wenn er einen Anwalt oder eine Anwältin einschaltet und die Rückgabe der Hündin fordert oder wohlmöglich einklagt, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, sie die Weggabe bereuen oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, problematisch ist nicht die Wirksamkeit, sondern die Beweisbarkeit. Sollten Sie Ihrem Nachbar keinen Geldbetrag gezahlt haben, handelt es sich um eine Schenkung, bei der ebenfalls ein Eigentumsübergang stattfindet, der nur schwer wieder rückgängig zu machen ist. Für die Vermutung, dass Sie Eigentümerin der Hündin sind, spricht zudem die gesetzliche Vermutung aus § 1006 BGB und die Tatsache, dass Sie die Hündin (wahrscheinlich) auf eigene Kosten versorgen. Leider schreiben Sie nicht, mit welcher Begründung der Nachbar die Hündin nun zurückfordert. Sofern er behauptet, er hätte Ihnen die Hündin nur zur Pflege übergeben, müsste er dies beweisen können. Sie könnten daher die Herausgabe ablehnen. Versuchen Sie nur noch schriftlich mit ihm zu kommunizieren, um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollten Sie die Hündin zurückgeben müssen, ist ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Ihnen entstanden Kosten unbedingt zu prüfen und geltend zu machen. Spätestens wenn er einen Anwalt oder eine Anwältin einschaltet und die Rückgabe der Hündin fordert oder wohlmöglich einklagt, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.