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Welpe in Quarantäne

von Jada S.

Hallo mein Ex Freund hatte sich einen Welpen aus illegalem Welpenhandel gekauft mit gefälschten Pass. Er kümmerte sich nicht um den Welpen, ließ ihn alleine zuhause und weigerte sich zum Tierarzt zu gehen. Ich sollte auf den Welpen aufpassen, aber er holte ihn dann nicht mehr bei mir ab. Der Welpe ist krank und ich musste mit ihm in die Tierklinik fahren. Jetzt befindet er sich im Tierheim in Tollwutquarantäne. Die Rechnung laufen jetzt aber alle auf meinen Namen. Ist er immer noch der Eigentümer? Muss er die Kosten tragen und kann er den Hund zurück verlangen? Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist dies eine rechtlich etwas komplizierte Situation. Entscheidend für die Frage, ob Ihr Ex-Freund noch Eigentümer des Hundes ist, ist, ob er Ihnen durch das „Nicht-Abholen“ des Hundes das Eigentum an dem Hund übertragen hat. Dies lässt sich leider nicht pauschal beantworten, sondern nur anhand der Einzelheiten, so z.B. ob es irgendetwas schriftlich hierzu gibt, was auf die Übereignung hindeutet, oder ob Sie ihn ein- oder mehrmals erfolglos zur Rücknahme des Hundes aufgefordert haben, wie lange hatten Sie den Hund bei sich bevor er in Quarantäne kam, etc.
 
Unabhängig von der Frage des zivilrechtlichen Eigentums, ist der verwaltungsrechtliche Teil zu prüfen. Ich nehme an, dass die Tierklinik das Veterinäramt verständigt hat und das Amt die Sicherstellung und die mehrwöchige Quarantäne mittels eines schriftlichen Bescheids angeordnet hat. Da Sie den Welpen in der Klinik haben behandeln lassen und wie Sie schreiben auf Ihren Namen, nehme ich an, dass auch gegen Sie der Bescheid erlassen wurde und auch Sie für die Kosten, die sich je nach Dauer der Quarantäne auf über 2.000,- € belaufen können, herangezogen werden. Um den Hund nach der Quarantäne wieder aus dem Tierheim abholen zu können, muss der Betrag im Ganzen zuvor an die Behörde bezahlt werden. Hier ist nun anhand der Einzelheiten und der oben genannten zivilrechtliche Eigentumsprüfung zu bewerten, ob Sie sich diese Kosten von Ihrem Exfreund erstatten lassen können, wenn er nach wie Eigentümer des Hundes wäre, wobei es dann aber anderseits auch dazu führen könnte, dass er einen Herausgabeanspruch gegen Sie hat, allerdings erst nachdem er Ihnen den gesamten Betrag erstattet hat.
 
Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Rechtslage und das sinnvolle weitere Vorgehen prüfen zu lassen.
 
 
 

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