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Unvollständiger Tierschutzvertrag

von Christian N.

Guten Tag, meine Frau und ich haben vor ein paar Wochen einen Hund aus einer Plegestelle adoptiert, welche Hunde aus Tötungsstationen im Ausland rettet. Wir haben uns für einen Hund entschieden und die ersten Treffen liefen auch super. Der Verein machte uns auch einen guten Eindruck, deswegen entschieden wir uns, den Hund zu adoptieren und dies über einen Tierschutzvertrag festzuhalten. Laut Verein wurde vor einiger Zeit der Impfausweis verlegt, weswegen man den Hund kurz vor Abgabe an uns noch einmal geimpft hat, was auch in einem neuen Impfausweis festgehalten wurde. Dieser sollte nun per Einschreiben an uns geschickt werden, welcher aber bis heute nicht erschienen ist. Versucht man anzurufen, stellt man sich tot und geht nicht mehr ans Telefon. Gräbt man nun tiefer im Internet, findet man allerhand schlechte Meinungen zu diesem Verein, wo genau dies beschrieben wird. Der Vertrag wurde nur einseitig ausgefüllt, also die Daten der Person, die den Hund übergeben hat, bestehen nicht, die Felder wurden frei gelassen. Sie hat den Vertrag nur unterschrieben, ansonsten stehen nur Daten des Hundes und unsere Daten im Vertrag. Auch eine Tierschutzgebühr wurde bezahlt, welche laut Vertrag zum Schutz des Tieres gelten sollte (Impfungen, etc). Im Vertrag steht ebenfalls, dass der Impfausweis bei Übergabe des Hundes mitgegeben wurde, was nicht stimmt. Wir wissen nicht, ob der Hund überhaupt geimpft ist, da der vermeindlich neu ausgestellte Impfausweis nicht da ist und auf Anfragen keiner mehr reagiert. Wie kann man in so einem Fall vorgehen? Ist der Vertrag überhaupt zulässig, wenn die Schutzgebühr bezahlt wurde, der Hund allerdings nicht geimpft ist? Kann man die Information nach dem Tierarzt einklagen, der diese Impfungen angeblich vorgenommen hat? Ich hoffe, wir haben irgendeine rechtliche Handhabe gegen diesen zwielichtigen Verein. Danke im Voraus für die Hilfe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst nach Ihrer Frage zur „Zulässigkeit“ des Vertrages allgemeine Informationen vorweg. Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn im Gesetz ist eine Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben, wie z.B. beim Kauf eines Grundstücks. Für Verträge über Tiere ist keine Schriftform vorgeschrieben, so dass der Vertrag zustande gekommen sein dürfte. Durch die Übergabe des Hundes einerseits und die Zahlung des vereinbarten Geldbetrages andererseits dürfte er auch erfüllt worden sein. Wäre er tatsächlich unzulässig oder rechtlich gesprochen unwirksam, hätte dies zur Folge, dass Sie den Hund gegen Rückzahlung des Geldbetrages zurückgeben müssten.
 
Zu prüfen ist daher anhand des gesamten Vertragstextes, ob und welchen Anspruch Sie wegen des fehlenden Impfausweises und der nicht nachgewiesenen Impfung des Hundes haben. Da Sie schreiben, dass Sie andere Betroffene gefunden haben, die schlechte Erfahrungen gemacht haben und es eine „Masche“ sein könnte, sollte ebenfalls geprüft werden, ob Sie vielleicht arglistig getäuscht wurden und ob es sinnvoll ist, das zuständige Veterinäramt und/oder die Polizei zu informieren. Sichern Sie jegliche Korrespondenz, die Sie mit dem Verein hatten, als auch die Vermittlungsanzeige etc. als mögliches Beweismittel ab.
 

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