zurück zur Übersicht 3. Katze 24.05.2022 von Tanja R. Guten Tag! Mein Name ist Tanja und ich habe ein Problem mit meinen Vermieterinnen. Sie haben mündlich zugestimmt, dass ich mir zwei Katzen nehmen darf. Dabei gab es ein Missverständnis Sie gingen davon aus, dass ich Hauskatzen adoptiere und ich habe 2 Freigänger die aber sehr gut hören zu mir genommen. Wollte, dass das nachträglich im Mietvertrag festgehalten wird. das haben Sie verneint. Jetzt gibt es zwischen den beiden Katzen Mutter und Tochter richtig Zoff und die Tierärztin und auch die Katzenpsychologin haben mir geraten eine 3 Katze im alter der Tochter dazu zu nehmen. Dies habe ich jetzt gemacht ohne Erlaubnis. Das wohl meiner Tiere liegt mir am Herzen und es funktioniert. Die beiden sind schon Nach ein paar Tagen viel entspannter. Was kann ich nun erwarten? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus tierschutzrechtlicher Sicht war es gut, dass sich durch die Aufnahme der dritten Katze die Situation entspannt hat und Ihre beiden nun weniger Stress haben. Aus rein mietrechtlicher Sicht hingegen, könnten dies problematisch sein. Grundsätzlich darf ein Vermieter die Katzenhaltung zwar nicht per se verbieten, so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung 2013. Die Folge ist jedoch nicht, dass jede Katzenhaltung erlaubt ist, sondern dass ein Vermieter in jedem Einzelfall die Interessen aller Beteiligten (also ihre auf Katzenhaltung, das Interesse der anderen Mieter, und sein eigenes Vermieterinteresse) abwägen muss und wenn nachweislich nichts Konkretes gegen die Katzenhaltung spricht, diese nicht verbieten kann. Ob die Haltung von drei Katzen in Ihrer Wohnung zu erlauben ist, hängt von den Einzelheiten ab, wie z.B. der Wohnungsgröße. In Ihrem Fall haben Ihre Vermieterinnen Ihnen die Haltung zweier Katzen mündlich erlaubt. Auch wenn dies leider nicht im Mietvertrag steht, so gehen individuelle Vereinbarungen vor und sind wirksam. Das Problem mündlicher Absprachen ist im Streitfall deren Beweisbarkeit und wie in Ihrem Fall, wenn die Absprache nicht eindeutig ist. Hier müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, wie es zu dem Missverständnis kam und ob es zwischen Ihnen und den Vermieterinnen wegen des Freiganges bereits zu einem Streit oder einer Abmahnung gekommen ist. Ist dies der Fall, nehme ich an, wird die Anschaffung der dritten Katzen weiteren Streit und die Aufforderung zur Abschaffung zumindest der dritten Katze führen. Lassen Sie sich vorsorglich sowohl von der Tierärztin als auch von der Katzenpsychologin schriftlich bestätigen, dass die Anschaffung der dritten Katzen aus tierschutzrechtlicher Sicht dringend notwendig und auch hilfreich war. Sollten die Vermieterinnen die Abschaffung der dritten Katzen fordern oder andere Sanktionen androhen, wenden Sie sich an einen Mietverein oder einen spezialisierten Anwalt oder Anwältin für Mietrecht oder Tierrecht und lassen dies prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus tierschutzrechtlicher Sicht war es gut, dass sich durch die Aufnahme der dritten Katze die Situation entspannt hat und Ihre beiden nun weniger Stress haben. Aus rein mietrechtlicher Sicht hingegen, könnten dies problematisch sein. Grundsätzlich darf ein Vermieter die Katzenhaltung zwar nicht per se verbieten, so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung 2013. Die Folge ist jedoch nicht, dass jede Katzenhaltung erlaubt ist, sondern dass ein Vermieter in jedem Einzelfall die Interessen aller Beteiligten (also ihre auf Katzenhaltung, das Interesse der anderen Mieter, und sein eigenes Vermieterinteresse) abwägen muss und wenn nachweislich nichts Konkretes gegen die Katzenhaltung spricht, diese nicht verbieten kann. Ob die Haltung von drei Katzen in Ihrer Wohnung zu erlauben ist, hängt von den Einzelheiten ab, wie z.B. der Wohnungsgröße. In Ihrem Fall haben Ihre Vermieterinnen Ihnen die Haltung zweier Katzen mündlich erlaubt. Auch wenn dies leider nicht im Mietvertrag steht, so gehen individuelle Vereinbarungen vor und sind wirksam. Das Problem mündlicher Absprachen ist im Streitfall deren Beweisbarkeit und wie in Ihrem Fall, wenn die Absprache nicht eindeutig ist. Hier müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, wie es zu dem Missverständnis kam und ob es zwischen Ihnen und den Vermieterinnen wegen des Freiganges bereits zu einem Streit oder einer Abmahnung gekommen ist. Ist dies der Fall, nehme ich an, wird die Anschaffung der dritten Katzen weiteren Streit und die Aufforderung zur Abschaffung zumindest der dritten Katze führen. Lassen Sie sich vorsorglich sowohl von der Tierärztin als auch von der Katzenpsychologin schriftlich bestätigen, dass die Anschaffung der dritten Katzen aus tierschutzrechtlicher Sicht dringend notwendig und auch hilfreich war. Sollten die Vermieterinnen die Abschaffung der dritten Katzen fordern oder andere Sanktionen androhen, wenden Sie sich an einen Mietverein oder einen spezialisierten Anwalt oder Anwältin für Mietrecht oder Tierrecht und lassen dies prüfen.