zurück zur Übersicht Hund angefahren 01.05.2010 von Tanja M. Meine Tochter hatte unseren Hund auf dem Bürgersteig an der Leine, und er ist auf die Straße gesprungen und wurde von einem Auto angefahren. Das Auto hat keinen Schaden, aber unser Hund wurde schwer verletzt und muss stationär in der Tierklinik bleiben und wurde an einer Hüftfraktur operiert und musste am Bein eine große Platzwunde genäht bekommen. Wer kommt für die Tierarztkosten auf? Müssen wir das übernehmen oder der Fahrer, der den Hund angefahren hat. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries So wie jeder Tierhalter verpflichtet ist, für die Schäden aufzukommen, die sein Tier verursacht hat, so ist gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jedermann verpflichtet, einem anderen den Schaden zu ersetzen, den er ihm angerichtet hat. Der Unterschied zur Hundehalterhaftung ist dabei jedoch, dass der Schädiger vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt haben muss. Für eine konkrete Antwort müsste daher zunächst genau geklärt werden, wie es zu dem Unfall gekommen ist, insbesondere ob Ihre Tochter z.B. durch das zu lang lassen der Leine Mitschuld an dem Unfall trägt, ob der Autofahrer zu schnell gefahren ist, etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries So wie jeder Tierhalter verpflichtet ist, für die Schäden aufzukommen, die sein Tier verursacht hat, so ist gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jedermann verpflichtet, einem anderen den Schaden zu ersetzen, den er ihm angerichtet hat. Der Unterschied zur Hundehalterhaftung ist dabei jedoch, dass der Schädiger vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt haben muss. Für eine konkrete Antwort müsste daher zunächst genau geklärt werden, wie es zu dem Unfall gekommen ist, insbesondere ob Ihre Tochter z.B. durch das zu lang lassen der Leine Mitschuld an dem Unfall trägt, ob der Autofahrer zu schnell gefahren ist, etc.