zurück zur Übersicht Mein Hund Mex wurde von meiner Ex verkauft 25.05.2022 von Manuel M. Schönen guten Tag, Ich bin ziemlich verzweifelt Da meine Ex unseren damals gemeinsam angeschafften Hund ohne meines Wissens nach unserer Trennung einfach verkauft hat und Ich von ihr keine Daten der Käufer bekomme um mich mit ihnen in Verbindung zu setzen das (mein Hund) garnicht zum Verkauf stand und meine Ex es Hintern meinem Rücken gemacht hat Ich meinen Hund aber auch gern wiederholen würde, was kann Ich tun um hier an Informationen und einen Kontakt der Käufer zu kommen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund nicht bei sich, also nicht in Ihrem Besitz haben und auch Ihre Ex-Freundin den Hund nicht mehr im Besitz hat, sondern an einen Dritten verkauft und übergeben hat, sind Sie zunächst in der schlechteren Position, da Sie Ihre Exfreundin, wenn sie sich weiterhin weigert, auf Auskunft verklagen müssten. Eine direkte Herausgabeklage bezüglich des Hundes würde daran scheitert, dass sie ihn nicht mehr hat und daher auch nicht herausgeben kann. Ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen Ihre Exfreundin haben, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten leider nicht beurteilen. Da Sie schreiben den Hund gemeinsam angeschafft zu haben, waren Sie beide wahrscheinlich zur Hälfte Miteigentümer. Wichtig für Prüfung Ihrer Ansprüche ist daher zu wissen, ob und welche Regelungen Sie mit ihr bei der Trennung über den Hund getroffen haben, ob Sie den Hund bei ihr belassen haben, ob Sie weiterhin die Kosten für ihn mitgetragen haben, etc. mit anderen Worten, ob Sie -trotz der Trennung- nach wie vor Miteigentum an dem Hund hatten, über das Ihre Exfreundin ohne Ihren Willen verfügt hat und ob sich hieraus der gewünschte Auskunftsanspruch ergibt oder zur Not wenigstens ein Schadensersatzanspruch gegen Ihre Exfreundin ergibt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten Ihres Wunsches den Hund zurückzubekommen prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie den Hund nicht bei sich, also nicht in Ihrem Besitz haben und auch Ihre Ex-Freundin den Hund nicht mehr im Besitz hat, sondern an einen Dritten verkauft und übergeben hat, sind Sie zunächst in der schlechteren Position, da Sie Ihre Exfreundin, wenn sie sich weiterhin weigert, auf Auskunft verklagen müssten. Eine direkte Herausgabeklage bezüglich des Hundes würde daran scheitert, dass sie ihn nicht mehr hat und daher auch nicht herausgeben kann. Ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen Ihre Exfreundin haben, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten leider nicht beurteilen. Da Sie schreiben den Hund gemeinsam angeschafft zu haben, waren Sie beide wahrscheinlich zur Hälfte Miteigentümer. Wichtig für Prüfung Ihrer Ansprüche ist daher zu wissen, ob und welche Regelungen Sie mit ihr bei der Trennung über den Hund getroffen haben, ob Sie den Hund bei ihr belassen haben, ob Sie weiterhin die Kosten für ihn mitgetragen haben, etc. mit anderen Worten, ob Sie -trotz der Trennung- nach wie vor Miteigentum an dem Hund hatten, über das Ihre Exfreundin ohne Ihren Willen verfügt hat und ob sich hieraus der gewünschte Auskunftsanspruch ergibt oder zur Not wenigstens ein Schadensersatzanspruch gegen Ihre Exfreundin ergibt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten Ihres Wunsches den Hund zurückzubekommen prüfen zu lassen.