zurück zur Übersicht Pflegestelle rückt Hund nicht raus 27.05.2022 von Andrea B Ich versuche es kurz zu halten. ich war auf der Suche nach einem zweiten Hund, einen Partner für meine Hündin, und bin über einen Verein fündig geworden. Zu der Zeit war der Hund noch in Andalusien. Eine Vorkontrolle vom Verein war bereits bei mir und meinte, dem steht nichts im Wege. nun war geplant Mitte Juni nach Andalusien zu fahren, zu schauen ob die Chemie zwischen den Hunden stimmt und den Hund abzuholen. Jetzt hat es sich ergeben, dass er seit Sonntag hier in Deutschland auf eine Pflegestelle kommen konnte. Erst wollte die Dame der Pflegestelle selbst nochmal vorher zu mir nach Hause kommen um zu kontrollieren wo er hinkommt. Was ich ein Unding finde, da alles schon mit dem Verein geklärt worden ist. Dann hat sie mir am Telefon gesagt, ich könne morgen gerne zum schauen kommen, aber sie würde ihn wahrscheinlich gerne selbst behalten. die Dame vom Verein hat ihr wohl bereits gesagt, dass es einen Interessenten -mich- gibt und dass ich Vorrang habe. was kann ich tun? Ich habe irgendwie das Gefühl sie will es mir schwer machen. Hat sie automatisch ein „Vorrecht“? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten zwischen Ihnen und dem Verein nachweislich bereits ein mündlicher Schutzvertrag zustande gekommen sein, so hätten Sie einen Anspruch auf Erfüllung, sprich auf Herausgabe an Sie. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie den Hund eigentlich in Andalusien hätten abholen sollen, dies jedoch nicht stattgefunden hat und er stattdessen auf eine Pflegestelle in Deutschland gesetzt worden ist, nehme ich an, dass entweder Ihre Absprache mit dem Verein noch nicht so verbindlich war oder sich in der Zwischenzeit etwas an der Herausgabe an Sie geändert hat. Auch dass der Verein Sie der Pflegestelle gegenüber „nur“ als Interessentin benennt, allerdings mit einem Vorrang, spricht gegen einen Vertrag. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, müssten daher die Einzelheiten, unter anderem auch ob Sie schon irgendetwas für den Hund gezahlt haben und Ihre Korrespondenz mit dem Verein (Facebook, WhatsApp, etc.) eingesehen werden. Klären Sie den Sachstand am besten schriftlich mit dem zuständigen Vereinsmitglied bzw. dem Vorstand und wenden sich zur Not an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollten zwischen Ihnen und dem Verein nachweislich bereits ein mündlicher Schutzvertrag zustande gekommen sein, so hätten Sie einen Anspruch auf Erfüllung, sprich auf Herausgabe an Sie. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie den Hund eigentlich in Andalusien hätten abholen sollen, dies jedoch nicht stattgefunden hat und er stattdessen auf eine Pflegestelle in Deutschland gesetzt worden ist, nehme ich an, dass entweder Ihre Absprache mit dem Verein noch nicht so verbindlich war oder sich in der Zwischenzeit etwas an der Herausgabe an Sie geändert hat. Auch dass der Verein Sie der Pflegestelle gegenüber „nur“ als Interessentin benennt, allerdings mit einem Vorrang, spricht gegen einen Vertrag. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, müssten daher die Einzelheiten, unter anderem auch ob Sie schon irgendetwas für den Hund gezahlt haben und Ihre Korrespondenz mit dem Verein (Facebook, WhatsApp, etc.) eingesehen werden. Klären Sie den Sachstand am besten schriftlich mit dem zuständigen Vereinsmitglied bzw. dem Vorstand und wenden sich zur Not an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.