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Anzeige Unterschlagung durch Tierschutz

von Ana Maria V.

Ich habe ein Schreiben der Tieroganisation erhalten, in dem ich beschuldigt werde einen Mitarbeiter zur Qualitätssicherung des Hundes nicht eingelassen zu haben. Es wurde Anzeige erstattet. Der Vorwurf ist schlichtweg gelogen. Es fand sich eine männliche Person vor meinem Haus ein, die weder eine Identifikation, ein akkreditiertes Schreiben, noch auf die Organisation als Auftraggeber verwies. Er wäre da um den Hund zu holen. Ein Grund wurde mir erst bei Nachfrage mitgeteilt. Ich wäre diversen Aufforderungen des Vorstands nicht nachkommen. Ich habe weder Aufforderungen des Vorstandes erhalten, noch war diese Person zur Qualitätssicherung da. Ich verstehe die Anzeige beim besten Willen nicht und frage mich was ich tun soll. Xan ist ein Pflegehund der Anfang Mai von mir adoptiert werden sollte.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass Sie den Hund noch bei sich haben und die Organisation ihn nach wie vor zurückfordert. Ob die Strafanzeige tatsächlich erstattet wurde, ob wie oft in der Praxis damit nur gedroht wurde, bleibt abzuwarten.
 
Um zu beurteilen, ob der Vorwurf der Unterschlagung vorliegt, muss der zwischen Ihnen und der Tierschutzorganisation geschlossene Pflegestellenvertrag eingesehen werden, der wahrscheinlich Regelungen hinsichtlich der Rückgabe bzw. der Rücknahme durch die Organisation beinhaltet. Des Weiteren müssen die vorhandenen Schreiben und die weitere Korrespondenz zwischen Ihnen und der Organisation eingesehen werden, um zu prüfen, ob zu Ihren Gunsten die vereinbarte Übernahme Anfang Mai dazu geführt hat, dass der Hund auf Sie übergegangen ist, so dass eine Unterschlagung ausscheidet.
 
Ohne die Einsicht in die Unterlagen und Kenntnis der Einzelheiten (insbesondere ob Sie den Hund derzeit noch bei sich haben) ist daher eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, spätestens jedoch wenn Sie tatsächlich Post von der Polizei erhalten.
 

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