zurück zur Übersicht Hund abgegeben 05.06.2022 von Enrique M. Hallo ich habe am Freitag meine Hündin verkauft aber keinen Vertrag gemacht sondern alles mündlich. Habe 300 Euro verlangt, sozusagen die Schutzgebür. Nun hat die Oma angeblich eine Allergie und mein Hund hat angeblich in die whg gemacht und nun möchte die Dame den Hund wieder bringen, möchte aber ihr Geld zurück was ich nicht einsehe. Bei mir war der hund sauber und hat aufs wort gehört ist doch klar das sich ein Tier einleben muss versteh solche menschen nicht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da auch ein mündlicher Kaufvertrag wirksam und bindend ist, kann er von der Käuferin nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden. Da Sie den Hund zurückgeben möchte und dafür im Gegenzug den Kaufpreis erstatten haben will, möchte sie rechtlich gesprochen den Kaufvertrag rückabwickeln. Auch wenn die Ansicht, dass man jeden Kauf innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen kann, noch so weit verbreitet ist, so falsch ist sie auch. Dieses gesetzliche zweiwöchige Widerrufsrecht gilt für Geschäfte im Onlinehandel, bei Geschäften aus den Haustür und für telefonische Bestellungen, was in Ihrem Fall alles nicht vorliegen dürfte. Voraussetzung für eine Rückabwicklung wäre daher, dass Sie und die Käuferin ein Rücktrittsrecht vereinbart haben, z.B. wenn Sie gesagt hätten, dass Sie den Hund wieder zurücknehmen bei Problemen etc. wobei die Käuferin dieses Vereinbarung beweisen können müsste. Gibt es keine solche Vereinbarung zwischen Ihnen, könnte die Käuferin nur zurücktreten, wenn ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, z.B. wenn Sie sie arglistig getäuscht hätten, worauf die Käuferin wahrscheinlich laut Ihrer Schilderung herausmöchte. Da Sie jedoch schreiben, dass der Hund bei Ihnen stubenrein war und Sie ohnehin für die Allergie der Oma, sofern diese überhaupt vorliegt, gibt es keine Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da auch ein mündlicher Kaufvertrag wirksam und bindend ist, kann er von der Käuferin nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden. Da Sie den Hund zurückgeben möchte und dafür im Gegenzug den Kaufpreis erstatten haben will, möchte sie rechtlich gesprochen den Kaufvertrag rückabwickeln. Auch wenn die Ansicht, dass man jeden Kauf innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen kann, noch so weit verbreitet ist, so falsch ist sie auch. Dieses gesetzliche zweiwöchige Widerrufsrecht gilt für Geschäfte im Onlinehandel, bei Geschäften aus den Haustür und für telefonische Bestellungen, was in Ihrem Fall alles nicht vorliegen dürfte. Voraussetzung für eine Rückabwicklung wäre daher, dass Sie und die Käuferin ein Rücktrittsrecht vereinbart haben, z.B. wenn Sie gesagt hätten, dass Sie den Hund wieder zurücknehmen bei Problemen etc. wobei die Käuferin dieses Vereinbarung beweisen können müsste. Gibt es keine solche Vereinbarung zwischen Ihnen, könnte die Käuferin nur zurücktreten, wenn ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, z.B. wenn Sie sie arglistig getäuscht hätten, worauf die Käuferin wahrscheinlich laut Ihrer Schilderung herausmöchte. Da Sie jedoch schreiben, dass der Hund bei Ihnen stubenrein war und Sie ohnehin für die Allergie der Oma, sofern diese überhaupt vorliegt, gibt es keine Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung.