zurück zur Übersicht Hundekauf 22.06.2022 von Sabrina B. Hallo, ich habe von einer Freundin einen Welpen gekauft. Geklärt und vereinbart wurde alles über WhatsApp und jetzt kam es dazu das sie sich fast 2 wochen lang nicht gemeldet hatte worauf ich ihr drohte zur Polizei zu gehen wenn sie sich nicht meldet. Deshalb ist sie jetzt sauer, will mir den Hund nicht mehr geben, sondern mir die 400 Euro in Raten zurückzahlen. Ist sowas überhaupt erlaubt, den Kaufpreis in Raten zurückzuzahlen? Soweit ich weiß, muss der Kaufpreis in einer Summe zurück erstattet werden. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist leider etwas kurz. Ich nehme an, dass Sie sich darüber geeinigt haben, dass Ihre Freundin Ihnen den Hund verkauft und als Kaufpreis wurden die 400,00 € vereinbart, die Sie auch bereits vollständig gezahlt haben. Wichtig wäre nun zu wissen, aus welchem Grunde Sie zwar das Geld bezahlt haben aber im Gegenzug nicht den Hund übergeben bekommen haben und was Sie mit ihr hierzu vereinbart haben. Da Kaufverträge auch elektronisch über WhatsApp geschlossen werden können, können Sie entweder auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen, sprich auf Herausgabe und Übereignung des Hundes oder wenn Sie damit einverstanden sind, den Hund nicht zu erhalten, sprich den Rücktritt Ihrer Freundin vom Kaufvertrag zu akzeptieren, auf die unverzügliche Rückzahlung der 400,00 €. Eine Rückzahlung in Raten ist nicht verboten, das heißt, Sie können entweder auf die Rückzahlung in einem Betrag bestehen oder sich mit ihr auf eine ratenweise Rückzahlung einigen. In jedem Fall sollten Sie dies aber auch schriftlich oder zumindest per WhatsApp zur Beweissicherung festhalten. Halten Sie die Höhe der monatlichen Raten und den Zeitpunkt der letzte Rate fest. Sollten Sie weder den Hund noch Ihr Geld zurückbekommen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist leider etwas kurz. Ich nehme an, dass Sie sich darüber geeinigt haben, dass Ihre Freundin Ihnen den Hund verkauft und als Kaufpreis wurden die 400,00 € vereinbart, die Sie auch bereits vollständig gezahlt haben. Wichtig wäre nun zu wissen, aus welchem Grunde Sie zwar das Geld bezahlt haben aber im Gegenzug nicht den Hund übergeben bekommen haben und was Sie mit ihr hierzu vereinbart haben. Da Kaufverträge auch elektronisch über WhatsApp geschlossen werden können, können Sie entweder auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen, sprich auf Herausgabe und Übereignung des Hundes oder wenn Sie damit einverstanden sind, den Hund nicht zu erhalten, sprich den Rücktritt Ihrer Freundin vom Kaufvertrag zu akzeptieren, auf die unverzügliche Rückzahlung der 400,00 €. Eine Rückzahlung in Raten ist nicht verboten, das heißt, Sie können entweder auf die Rückzahlung in einem Betrag bestehen oder sich mit ihr auf eine ratenweise Rückzahlung einigen. In jedem Fall sollten Sie dies aber auch schriftlich oder zumindest per WhatsApp zur Beweissicherung festhalten. Halten Sie die Höhe der monatlichen Raten und den Zeitpunkt der letzte Rate fest. Sollten Sie weder den Hund noch Ihr Geld zurückbekommen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.