zurück zur Übersicht Hundeangriff führte zu noch schwerer Verletzung 22.06.2022 von M. B. Unsere Hündin (Labrador-Border Collie Mix) wurde bei einem Spaziergang von zwei ausgewachsenen Huskys angegriffen. Unsere Hündin war angeleint, die anderen beiden Hunde kamen unangeleint aus einem Haus herausgerannt. Bis die Besitzerin kam, hatte bereits einer der Hunde zugebissen und unser Hund konnte sein Bein nicht mehr richtig bewegen. Unser Hund hatte bereits vorher eine Verletzung am Bein. Nach dem Vorfall konnte unser Hund nicht mehr laufen und wurde mittlerweile operiert. Es kam heraus, dass er vorher bereits eine Entzündung hatte. Durch den Vorfall wurde dann eine noch schwerere Verletzung verursacht welche nun operiert werden musste. Bisher haben wir nichts von der Versicherung der Hundehalterin gehört, der Vorfall ist mittlerweile 6 Wochen her. Sie hat bereits die erste Rechnung bei der auch die Bisswunde vermerkt ist vorliegen und teilt uns immer nur mit, dass Sie sich kümmert und die Versicherung sich meldet. Wir haben alle Rechnungen sowie den Bericht vom Tierarzt vorliegen um diese abzugeben. Wir haben nun folgende Fragen: Wie können wir uns nun verhalten, dass wir endlich von der Versicherung kontaktiert werden bzw. die Halterin für den Schaden aufkommt? Inwiefern kann die Halterin für die Kosten der Operation haftbar gemacht werden? Würde dies die Versicherung anhand des Arztberichtes festmachen? Wie kann man diese Rechnungen einbringen wenn sich die Versicherung der Halterin nicht mehr meldet? Des weiteren laufen die beiden Hunde öfter frei herum - auch nach dem Vorfall. Wie kann man hiergegen vorgehen. Es war nicht das erste Mal, dass die beiden Hunde einfach angerannt kamen. Wir möchten so einen Vorfall natürlich nicht nochmal erleben. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu der zivilrechtlichen Frage des Schadensersatzes gilt der Grundsatz, dass die Hundehalterin unabhängig davon, ob sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder nicht, dem Grunde nach gemäß § 833 Satz 1 BGB und je nach den Einzelheiten des Einzelfalles zusätzlich auch noch aus § 823 BGB haftet. Zu der Höhe des Schadensersatzes müsste allerdings anhand der medinischen Unterlagen und Einzelheiten hierzu geprüft werden, inwieweit die Vorerkrankung zu berücksichtigen ist. Dies läßt sich an dieser Stelle daher nicht pauschal bewerten. Um die Sache zu beschleunigen, könnten Sie die Hundehalterin anschreiben, legen alle bisherigen Rechnungen, sowie Arztberichte bei und fordern sie auf, den bisher entstandenen Schaden innerhalb von zwei Wochen (setzten Sie am besten ein konkretes Datum ein) zu ersetzen. Sofern die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und noch weitere Kosten entstehen werden, weisen Sie darauf ausdrücklich hin und kündigen an, dass Sie diese Kosten dann auch noch geltend machen werden. Ich nehme an, dass sich dann die Versicherung melden wird, sofern überhaupt eine abgeschlossen wurde oder die Hundehalterin irgendwie reagieren wird. Zusätzlich könnten Sie den Vorfall dem zuständigen Ordnungsamtes Ihres Wohnortes melden. Die Behörde kann prüfen, ob z.B. ein Leinenzwang für einen oder beide Hunde notwendig ist, um zu verhindern, dass die beiden Hunde ohne Aufsicht außerhalb des Grundstückes herumlaufen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zu der zivilrechtlichen Frage des Schadensersatzes gilt der Grundsatz, dass die Hundehalterin unabhängig davon, ob sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder nicht, dem Grunde nach gemäß § 833 Satz 1 BGB und je nach den Einzelheiten des Einzelfalles zusätzlich auch noch aus § 823 BGB haftet. Zu der Höhe des Schadensersatzes müsste allerdings anhand der medinischen Unterlagen und Einzelheiten hierzu geprüft werden, inwieweit die Vorerkrankung zu berücksichtigen ist. Dies läßt sich an dieser Stelle daher nicht pauschal bewerten. Um die Sache zu beschleunigen, könnten Sie die Hundehalterin anschreiben, legen alle bisherigen Rechnungen, sowie Arztberichte bei und fordern sie auf, den bisher entstandenen Schaden innerhalb von zwei Wochen (setzten Sie am besten ein konkretes Datum ein) zu ersetzen. Sofern die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und noch weitere Kosten entstehen werden, weisen Sie darauf ausdrücklich hin und kündigen an, dass Sie diese Kosten dann auch noch geltend machen werden. Ich nehme an, dass sich dann die Versicherung melden wird, sofern überhaupt eine abgeschlossen wurde oder die Hundehalterin irgendwie reagieren wird. Zusätzlich könnten Sie den Vorfall dem zuständigen Ordnungsamtes Ihres Wohnortes melden. Die Behörde kann prüfen, ob z.B. ein Leinenzwang für einen oder beide Hunde notwendig ist, um zu verhindern, dass die beiden Hunde ohne Aufsicht außerhalb des Grundstückes herumlaufen.