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Käufer droht mit Anzeige

von Isabelle W.

Hallo, Wir haben am 19.01.2022 einen Welpen ( Aussi Mix ) gekauft, unsere Tochter hat dann leider nach und nach eine Tiehaar Allergie bekommen worauf wir uns entschieden haben den Hund in eine neue Familie zu geben, ich habe ihn in Kleinanzeige gestellt, ich hab ihn beschrieben wie er ist, jung, verspielt und noch wild, am 19.06.2022 kam eine Familie den Hund besuchen, die Familie war 2 Stunden bei uns und haben sich entschieden den Hund mitzunehmen. Weder die Käufer noch ich haben an einem Kaufvertrag gedacht, sie haben bezahlt, haben alles mitgenommen, Hund und all seine Sachen. 2 Tage später kam von dem Käufer eine Nachricht : Er brauchte die Hundeanmeldung von mir das er den Hund in Hessen anmelden kann ( ich muss zugeben wir haben den Hund nicht hier angemeldet ) 1 Tag später schrieb er : unter den Voraussetzungen könnte er den Hund in Hessen nicht anmelden und das die Tierärztin die Behandlung ablehnt. Die Tierärztin meinte, da kein Kaufvertrag für den Hund sei, wäre das sogar Betrug! Ich war total geschockt! Ich meinte, er sollte bitte den Tierarzt wechseln! Dann drohte er mir mit Polizei, Veterinäramt, Gefahrenabwehr ( da er sich angeblich nicht mit Mensch und Tier versteht ) und den Tiernotschutz, er hat wohl schon mit allen Behörden gesprochen und jede Behörde hätte ihm geraten eine Strafanzeige gegen mich zu stellen. Ich frage mich für was? Er gibt den Hund null Eingewöhnungszeit und macht mich für alles verantwortlich weil der Hund nach 2 Tagen nicht hört Ist das Rechtens? LG Isabelle

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer kurzen Schilderung ergeben sich für die angedrohten Anzeigen bei der Polizei, dem Veterinäramt etc. keine Anhaltspunkte. Auch die angebliche Aussage, dass die Tierärztin eine Behandlung ohne Kaufvertrag ablehnt und den Verdacht auf einen Betrug geäußert haben soll, ist nicht nachvollziehbar. Zumal Sie mit den Käufern zwar keinen schriftlichen, aber dennoch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Sofern vorhanden, sollten Sie zu Beweiszwecken Ihre Verkaufsanzeige und die Korrespondenz mit den Käufern sichern.
 
Wenden Sie sich mit allen Unterlagen in einem vertraulichen Beratungsgespräch an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht, spätestens jedoch, wenn Sie tatsächlich Post einer der Behörden bekommen. Dann ist es wichtig zunächst über den Anwalt oder die Anwältin Akteneinsicht zu beantragen und um dann das weitere Vorgehen zu prüfen.

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