zurück zur Übersicht Kater von Nachbarin angefüttert 28.06.2022 von Beate M. Mein Kater wurde von einer Nachbarin konsequent angefüttert. Inzwischen kommt er gar nicht mehr nach Hause. Habe ihr es mehrmals gesagt sie soll es lassen Habe ihn einmal zurück geholt Aber ich kann ihn ja nicht nur einsperren Es tut mir so weh Er ist schon 10 Jahre Freigänger So was ist noch nie passiert Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Sie ihre Katze ja nicht einsperren können. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab unbedingt anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin die Katze füttert und sie im Haus einsperrt. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor nochmals versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Sie ihre Katze ja nicht einsperren können. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab unbedingt anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin die Katze füttert und sie im Haus einsperrt. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor nochmals versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.