zurück zur Übersicht Urlaub mit dem Familienhund in Deutschland 18.07.2022 von Alexandra A. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter hat aus Rumänien einen Hund 2019 adoptiert und nach Deutschland bringen lassen. Der Hund ist auf ihrer Namen für die Hundesteuer und bei Tasso auch registriert. In dem Pass ist sie als Besitzerin eingetragen. Die Haftpflichtversicherung für den Hund ist auch auf Namen meiner Mutter. Wir wohnen alle zusammen (Eltern, Kind und Hund) und jede Person kümmert sich um den Hund. Z.B.Ich gehe zweimal am Tag mit dem Hund Gassi,mein Vater einmal, ich plane die Tierarzttermine, einer von uns geht mit Hund zu Arzt, usw. Ich(die Tochter) plane für ein paar Tage (max. 7)einen Urlaub in Deutschland. Da meine Eltern berufstätig sind, möchte ich den Hund mit mir in Urlaub nehmen,da ich wandern gehen möchte. Darf ich den Hund mit mir nehmen,wenn ich im Pass nicht als Besitzerin eingetragen bin? Brauche ich etwas schriftlich von meiner Mutter,dass ich den Hund in Urlaub nehmen darf? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass Sie sich vorab hierüber Gedanken machen. Zwar ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch ist ein Schriftstück mit einer Art Vollmacht sehr sinnvoll, z.B. wenn ein Tierarztbesuch notwendig ist und Sie den EU-Heimtierausweis vorlegen aus dem Sie schließlich nicht als Besitzerin hervorgehen. Zusätzlich sollten Sie sich bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung erkundigen, ob ihr Urlaub mit dem Hund mitversichert ist und ergänzen, wenn notwendig, den vorhandenen Versicherungsumfang. Leider schreiben Sie nicht, um welche Rasse bzw. welchen Mix aus Rassen es sich handelt und in welches Bundesland Sie mit dem Hund verreisen möchten. Sollte es sich um einen Hund einer sogenannten „Kampfhund“ Rasse oder einem Mischling handeln, erkundigen Sie sich unbedingt zuvor ob und welche gesetzlichen Regelungen für das Führen eines solchen Hundes in dem jeweiligen Bundesland gelten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass Sie sich vorab hierüber Gedanken machen. Zwar ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch ist ein Schriftstück mit einer Art Vollmacht sehr sinnvoll, z.B. wenn ein Tierarztbesuch notwendig ist und Sie den EU-Heimtierausweis vorlegen aus dem Sie schließlich nicht als Besitzerin hervorgehen. Zusätzlich sollten Sie sich bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung erkundigen, ob ihr Urlaub mit dem Hund mitversichert ist und ergänzen, wenn notwendig, den vorhandenen Versicherungsumfang. Leider schreiben Sie nicht, um welche Rasse bzw. welchen Mix aus Rassen es sich handelt und in welches Bundesland Sie mit dem Hund verreisen möchten. Sollte es sich um einen Hund einer sogenannten „Kampfhund“ Rasse oder einem Mischling handeln, erkundigen Sie sich unbedingt zuvor ob und welche gesetzlichen Regelungen für das Führen eines solchen Hundes in dem jeweiligen Bundesland gelten.