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Freigängerkater betritt fremdes Grundstück und Wohnhaus

von Barbara M.

Wir haben vor 1,5 Jahren einen jungen Kater als Freigänger von der Katzenhilfe Stuttgart übernommen. Er ist äußert kontaktfreudig und verschmaust. Leider ist er so interessiert, dass er, besonders jetzt in der heißen Jahreszeit, auch in fremde Gärten und Wohnungen geht. Viele Leute freuen sich über seine Besuche. Vor 3 Tagen hat er sein Tracker-Halsband, mit dem ich seinen Freigang kontrolliere und einschränke, verloren und eine Nachbarin hat es an sich genommen und sich bei mir beim Abholen über unseren Kater beklagt. Unser Kater würde die Katze ihrer Enkelin bis in deren Wohnung verfolgen. Verletzt hat er sie nicht. Auch würde er zu ihr, also ins Nebenhaus zur Oma kommen und ständig markieren und sie angreifen. Das würde er auch noch bei zwei anderen Haushalten gegenüber machen. Dort habe ich schon gefragt. Es stimmt nicht. Nun komme ich zum eigentlichen Problem: Sie sagte, als er am Sonntag wieder ihre ganze Küche verpinkelt und markiert hätte , hätte sie sich beherrschen müssen, dass ihr das Messer nicht ausrutscht. Sie könne und wolle ihre Fenster und Türen zum Garten und Balkon nicht verschließen, um so den Kater abzuhalten. Das sei schließlich ihr Grundstück und Haus. Auch bereitete sie mich, darauf vor, dass sie in Kürze Besuch von einem befreundeten Jäger bekäme, dessen Hund das nicht komplett eingezäunte Gelände bewache und man nicht ausschließen könne, dass er unseren Kater erlegen könne. Ich war von diesem Gespräch recht überrascht und sagte, dass ich solche Verhaltensweisen von meinem Kater nicht kenne und dass ich verstünde, dass sie nicht möchte, dass er über die offene Balkontüre in ihren Wohnung geht. Ich empfahl ihr Wasser, aber sie behauptet, dass sie dies erfolglos probiert habe und schließlich auf ihrem Grundstück alle Fenster und Türen offen lassen dürfte. Ich fragte sie, was sie mir denn jetzt empfehle. Sie meinte, ich müsse unseren Garten katzensicher einzäunen und mit Netz ausbruchssicher machen. Unser Garten ist aber ein Mini-Gärtchen und komplett eingezäunt würde das einem Käfig gleichkommen und nicht einer artgerechten Haltung entsprechen. Ich habe jetzt vier Tage lang den Ausgang unseres Kater stark eingeschränkt und ihn ständig unter Beobachtung auf Sicht, was für mich an die Belastungsgrenze geht. Der Kater ist ganz verzweifelt und heult herum. Dieses Nachbars-Ehepaar gehört zu den Leuten, „mit denen nicht gut Kirschen essen ist“ und die sich im Rechtsstreit mit allen möglichen Leuten befinden. Ich habe Angst um meinen Kater, denn ich trauen denen ziemlich alles zu. Können Sie mir eine Empfehlung geben, was ich tun kann und an wen ich mich wenden kann.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Gespräche mit der Nachbarin bzw. deren Abwehrversuche mit Wasser bisher nichts geholfen haben und nun Drohungen ausgesprochen werden, ob nun ernst gemeint oder nur um dem eigenen Ärger Luft zu machen, sollte unbedingt eine gütliche Lösung möglichst ohne Rechtsanwälte oder einem Gericht gesucht werden.
 
Wenden Sie sich entweder an einen Mediator oder eine Mediatorin oder das zuständige Schiedsamtes. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 

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