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Kleinhund todgebissen

von Christina S.

Sehr geehrte Frau Fries! Am 12.7.22 wurde unsere Klein-Hündin von 2 großen, freilaufenden Hunden angefallen und so schwer gebissen, dass sie mit Lungenverletzung (Röntgenbild wurde danach vom Tierarzt erstellt) sofort verstarb. Die Polizei war vor Ort und hat mehrere Zeugen und Halterdaten aufgenommen und wird Alles an das Ordnungsamt sowie die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Hunde wurden, da die Halterin in Urlaub ist, von einer Hunde-Sitterin im Auftrag der Eigentümerin ausgeführt! Der Vorfall ereignete sich in Hamburg (Grenze zu Schenefeld) in der Feldmark auf einer großen Wiese. Unsere Kleine lief am Fuß und die großen Hunde (am gegenüberliegenden Ende eines großen Feldes) stürmten sofort, nicht abrufbar, auf sie zu und griffen an. Ohne eine Chance dem kleinen Hund (Bolonka Zwetna) zu helfen, hat sich meine 74-jährige Schwester aus Verzweiflung über sie geschmissen! Ein Unfallwagen war vor Ort und der Arztbericht für meine Schwester (Bisswunden vorhanden) liegt vor. Wir sind Hobby-Züchter und züchten seit 12 Jahren Bolonka Zwetnas. Als wir eine Nachzuchthündin behielten verstarb kurz davor mein Schwager, daher gaben wir die Hündin oft als Stütze zu meiner Schwester. Die Hündin blieb unser Eigentum, aber für meine Schwester war sie mittlerweile der Lebensmittelpunkt. Was können wir noch tun? Die Halterin hat sich bis heute nicht gemeldet. Schmerzensgeld für meine Schwester kann den Verlust nicht ersetzen, aber wir hoffen auf eine Bestrafung, da es eine wertvolle, perfekte Zuchthündin war. Sie hatte grad ihre ersten, wunderschönen Welpen bekommen und ist nur 2 3/4 Jahre alt geworden. Nach unserer Information wird durch das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft kein Schmerzensgeld für meine Schwester und auch kein Schadensersatz für unsere Zuchthündin geregelt. Dieses müssten wir wohl dann in separaten Verfahren gegen die Verursacher betreiben. Dabei sind wir unsicher ob der Eigentümerin oder/und die Hundesitterin haftet. Was würden Sie uns raten. Wir sind unendlich entsetzt und erschüttert. Vielen Dank im Voraus für einen Rat! Christina Struck

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihre Hündin auf so tragische Weise verloren haben und sich aus diesem Grunde an mich wenden müssen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Hier sind verschiedene Ansprüche zu prüfen und auch verschiedene Anspruchsgegner. Da dies den Rahmen dieses Service sprengen würde und zudem auch die Einzelheiten bekannt sein müssten und die ärztlichen Berichte eingesehen werden, ist nur eine recht allgemeine Antwort möglich.
 
Vereinfacht gesagt, haftet die Hundehalterin für ihre Hunde aus § 833 BGB, zu prüfen ist ob zusätzlich die Tiersitterin nach § 834 BGB haftet. Gut ist, dass es offensichtlich Zeugen gab und nicht nur die Polizei, sondern auch das Ordnungsamt eingeschaltet wurde.
 
Sie selbst haben Schadensersatzansprüche für die getötete Hündin, neben den entstandenen Tierarztkosten, Fahrtkosten, mögliche Bestattungskosten, etc. ist auch ein entgangener Zucht-Gewinn möglich.
 
Ihre Schwester hat ebenfalls gegen die Hundehalterin und gegebenenfalls gegen die Tiersitterin eigene Schadensersatzansprüche (Arztkosten, Fahrtkosten, Medikamente, evtl. einen Haushaltsführungsschaden) und einen Schmerzensgeldanspruch.
 
Da hier verschiedene Ansprüche und verschiedene Anspruchsgegner und der Sachverhalt im Ganzen bekannt sein müsste, sollten sowohl Sie als auch ihre Schwester sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um zunächst Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und dem Ordnungsamt zu erhalten, um mögliche Ergebnisse/Erkenntnisse zu verwerten und Ihre Ansprüche und die Höhe prüfen und geltend machen zu lassen.
 

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