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Katze wurde gebissen , Kosten

von Nicole A.

Hallo. Meine Katze wurde von dem Nachbars Hund gebissen und musste nach H. in die Tierklinik sonntags eingeliefert werden (Not OP sonntags) donnerstags durfte ich sie wieder mit nach Hause holen. Circa eine Woche später mussten wir zur Nachkontrolle und Tacker Nadeln ziehen wieder reinkommen. Eigentlich sollte die Haftpflicht Versicherung des Hundes alles übernehmen wobei diese jetzt nur 2500 € bezahlen möchte und nicht die über 5700 €. Versicherungs Vertreterin sagte vorher noch, dass alles übernommen wird und wir uns keine Gedanken machen müssen. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter, da die Differenz ich nicht tragen kann und auch meine Nachbarin (Hundehalterin) dies auch nicht tragen kann. Ist das rechtens? Was kann ich vielleicht noch tun? Gibt es stellen Wo ich mich melden kann, die mich dabei unterstützen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, Ihre Katze ist wieder gesund. Es ist gut, dass Ihre Nachbarin eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die geschilderte Aussage der Versicherungsvertreterin, „es werde alles übernommen und alles sei gar kein Problem“ sind zwar üblich, haben in der Praxis haben aber keine Wirkung, da die Prüfung ob und wieviel reguliert wird, nicht von den Vertreter*innen gemacht wird, sondern von der Schadensabteilung bei der jeweiligen Versicherung selbst.
 
Es ist zwar in der Praxis selten so, dass Versicherungen 100 % des Schadens übernehmen, dennoch sollten Sie dies unbedingt von einem Anwalt oder Anwältin für Tierrecht prüfen lassen, weil hier noch nicht einmal die Hälfte reguliert werden soll. Um zu prüfen, ob Sie einen weiteren Zahlungsanspruch haben und in welcher Höhe müssten allerdings die Einzelheiten des Vorfalles bekannt sein und auch ob Zeugen gab, zudem müssten die Rechnungen der Tierklinik eingesehen werden, wie sich diese ungewöhnlich hohen Kosten von 5.700,00 € zusammensetzen und auch mit welcher Begründung die Versicherung den Schaden überhaupt kürzt bzw. welche Posten mit welcher Begründung abgelehnt werden.
 
Wenden Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um dies klären zulassen, da die Tierklinik die gesamten Kosten von Ihnen fordern darf und dies notfalls auch gerichtlich einklagen wird. Vereinbaren Sie mit der Tierklinik oder der Verrechnungsstelle, die Ihnen die Rechnung geschickt hat, eine Fristverlängerung für die Zahlung.
 
 
 

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