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Frage zur Kastration von Kätzchen

von Gabi O.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Fries, ich bin Pflegestelle eines Tierheims. Vor knapp 6 Wochen gab man mir vier kleine, extrem zurückgebliebene Kätzchen (ca. 7,5 Wochen alt, Gewicht ca. 450g) in meine Obhut. Da sich nun Nachbarn vom Vorstand für zwei dieser Katzen interessieren, es eilig haben, wollen sie die Katzen schnellstmöglich vermitteln. Bei der ersten Impfung am 14.07.2022 wurde aufgrund Durchfall, Erbrechen der Verdacht auf Giardien geäußert, des Weiteren bei einem evtl. eine Blasenentzündung. Das TH ging darauf nicht ein, eine Zustimmung zur Abklärung/Untersuchung bekam ich nicht, mit der Begründung Panacur würde im Krankheitsfall eh nicht helfen. Nun sollen die vier am 27.07.2022 mit einem Gewicht von derzeit ca. 1,2 kg, evtl. krank und immer noch instabil, vorzeitig kastriert werden. Ich bin mir auch unsicher, ob ich sie zur weiteren Pflege, bis sie stabil genug sind, zurück bekomme, oder ob sie direkt an neue Besitzer gehen. Ich bitte seither um einen Vorortbesuch bei mir seitens des Tierheims/Leitung (die noch nie da war) um sich ein Bild dieser immer noch winzigen, mageren Kätzchen zu machen. Leider bisher vergeblich. Ich mache mir wirklich große Sorgen, kranke immungeschwächte, instabile Kätzchen jetzt kastrieren zu lassen. Habe Angst, dass sie Schaden bzw. Schlimmeres dadurch erleiden. Die operierende TA-Praxis hat und wird die Kätzchen vorher nicht sehen wollen und ein Gespräch mit der Ärztin wird mir vorab auch nicht ermöglicht. Was soll, was kann ich zum Wohle dieser Kätzchen tun? Ganz herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihren Sorgen und Bedenken vor der Kastration der Kätzchen in dem beschriebenen Zustand. Die Tierärztin muss, am Tage der anstehenden OP zuvor jedes einzelne Tier auf seinen Zustand untersuchen und für jedes Tier entscheiden. Sollte der Zustand so schlecht sein, dass eine OP/Kastration nicht vertretbar ist, darf die Tierärztin diese nicht vornehmen.
 
Ob Sie die Kätzchen danach wieder zur weiteren Pflege bekommen können, kann das Tierheim frei entscheiden, da es Eigentümer der Kätzchen ist und Sie eben „nur“ eine Pflegestelle. Etwas anderes würde nur geltend, wenn sich aus dem Pflegevertrag etwas anderes ergibt. Wenn es einen schriftlichen Pflegevertag gibt, prüfen Sie daher diesen auf die Regelungen wann und unter welchen Umständen das Tierheim die Pflegetiere zurückfordern darf.
 

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