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Katze frisst bei jemand anderes

von Carolin K.

Hallo unsere Katze ist eine Freigängerin, sie ist 8 Jahre alt kommt täglich nach Hause und hat eine Futtermittelallergie. Schon fast von Anfang an füttert ein alter Nachbar meine Katze er hat es mir erzählt und er gäbe ihr jeden morgen 60 g Trockenfutter. Dies habe ich ihm mehrfach verboten und nach dem rauskommen der Futtermittelallergie habe ich ihm das auch mehrfach gesagt und ihn gebeten das zu unterlassen. Nala leidet oft unter starkem Durchfall und hat keine Haare mehr am Bauch was mir auch schon eine Menge Tierarztkosten verursacht hat. (Auch das wissen die Nachbarn). Mittlerweile ist der Nachbar pflegebedürftig und seine Tochter vor Ort. Nun habe ich diese gebeten Nala nicht zu füttern. Als ich die Nachbarin jetzt auf der Strasse traff sagte sie mir das sie Nala 6 mal am Tag füttert, ich eine Tierquälerin sei die ihre Katze nicht füttert und das sie sich beim Anwalt erkundigt hat und sie das Recht dazu habe in ihrem Eigentum Nala zu füttern. Stimmt das? Nala würde dauernd bei Ihnen rein kommen (von anderen Nachbarn weiß ich das sie dort auch reingelockt und eingesperrt wird). Ich habe sie gebeten Nala dann zu verscheuchen aber sie gab mir eine unverschämte Antwort. Angeblich hat sie mich angezeigt und zukünftig will sie die Futterkosten von mir bezahlt haben!! Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen. Was ist mein Recht und was das der Nachbarin? Vielen lieben Dank schon mal

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da sie ihre Katze ja nicht einsperren können. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen, ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Dass die Nachbarin Ihre Katze trotz des ausgesprochenen Verbots weiterfüttert, mit Futter, das der Katze zu schaden scheint und dafür auch noch die Kosten von Ihnen erstattet haben möchte, ist befremdlich.
 
Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Hinzu kommt, dass dieses „gutgemeinte“ Füttern Ihre Katze aber gar nicht nutzt sondern im Gegenteil schaden könnte.
 
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zudem könnte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der durch das Futter entstandene Tierarztkosten geprüft werden. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin die Katze füttert, sie im Haus behält und dass Ihre Katze durch genau dieses Futter zu schaden kommt. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten.
Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 
 
 

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