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Doppelte Schutzgebühr

von Lisa N.

Hallo. Ich habe einen Hund vom Tierschutz übernommen und für diesen natürlich eine Schutzgebühr von 350€ bezahlt. Nun muss ich unsere Maus leider abgeben und habe bereits einen Platz für sie gefunden. Nun möchte aber der Verein den Vertrag mit den neuen Besitzern machen und auch nochmal die Schutzgebühr verlangen. Dürfen die das so ? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider lässt sich ohne Einblick in Ihren Schutzvertrag mit dem Tierschutzverein Ihre Frage nicht beantworten. Wichtig zu wissen ist, ob der Tierschutzverein sich wirksam das Eigentum an dem Hund vorbehalten hat und wirksame Regelungen zur Weitervermittlung enthalten sind oder ob es sich rechtlich um einen Kaufvertrag handelt, durch Sie Eigentümerin des Hundes geworden wären und dann auch selbst mit den Interessenten einen Kaufvertrag schließen dürften.
 

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