zurück zur Übersicht Trennung 31.07.2022 von Beckel R. Hallo, Ich und mein Freund haben uns gemeinsam einen Hund gekauft, also wir waren beide beim Züchter, aber nur er hat im Kaufvertrag unterschrieben. Seid dem wir ihn haben verbringe ich die meiste Zeit mit Hund er ist sehr auf mich bezogen Da wir uns getrennt haben, besteht er leider das der Hund bei ihm bleibt 😕 Meine Frage wäre welche Rechte habe ich das der Hund bei mir bleibt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Sie haben dann ein Recht darauf den Hund zu behalten bzw. von Ihm herauszufordern, wenn Sie nachweislich Alleineigentümerin des Hundes sind. Leider ist Ihre Schilderung jedoch viel zu kurz um eine Bewertung vorzunehmen. Sollte es so sein, wie häufig in der Praxis, dass nur er den Kaufvertrag unterschrieben hat, alles auf seinen Namen läuft und er auch die Kosten allein trägt und Sie „nur“ die Pflege und Sorgearbeit übernommen haben, spricht dies eher für sein Alleineigentum an dem Hund. Wichtig zu wissen wäre daher, ob Sie sich nachweislich auch an den Kosten beteiligen oder dass er Ihnen geschrieben oder unter Zeugen den Hund bzw. eine Hälfte geschenkt hat, so dass Sie Allein- oder zumindest Miteigentümerin geworden sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Sie haben dann ein Recht darauf den Hund zu behalten bzw. von Ihm herauszufordern, wenn Sie nachweislich Alleineigentümerin des Hundes sind. Leider ist Ihre Schilderung jedoch viel zu kurz um eine Bewertung vorzunehmen. Sollte es so sein, wie häufig in der Praxis, dass nur er den Kaufvertrag unterschrieben hat, alles auf seinen Namen läuft und er auch die Kosten allein trägt und Sie „nur“ die Pflege und Sorgearbeit übernommen haben, spricht dies eher für sein Alleineigentum an dem Hund. Wichtig zu wissen wäre daher, ob Sie sich nachweislich auch an den Kosten beteiligen oder dass er Ihnen geschrieben oder unter Zeugen den Hund bzw. eine Hälfte geschenkt hat, so dass Sie Allein- oder zumindest Miteigentümerin geworden sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.