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Angeleinter Hund beißt freilaufenden Hund

von Stefanie F.

Guten Morgen, Ich befinde mich zur Zeit im Urlaub und mein Hund(7,5 Jahre Labrador) ist bei einer Freundin untergebracht. Leider ist es gestern zu einem unschönen Vorfall gekommen und mein Gedankenkarussell dreht sich seither. Mein Hund war an der Leine spazieren mit zwei noch kleineren Hunden, die Rasse kenne ich jetzt nicht so genau. Die drei verstehen sich wunderbar untereinander. Dann kam ein kleiner Yorkshire Terrier ohne Leine auf die Gruppe zu und bellte aggressiv und wollte die 2 kleineren angeleitet Hunde angehen. Mein Hund schnappte dann nach dem Hund der ohne Leine war und hat zugebissen . Der Yorkshire blutete danach wohl ziemlich und ist in einer Tierklinik zur Behandlung gefahren. So wurde es mir gestern abend erzählt. Bis spät am abend habe ich nun nichts mehr gehört und mache mir auch wirklich Sorgen um den anderen Hund. Es tut mir total leid und Murphy hat zuvor so etwas noch nie gemacht. Meine Adresse und Telefonnummer sind bei den anderen Besitzern durch meine Freundin abgegeben worden und wir haben natürlich auch eine Versicherung . Dennoch stellt sich mit natürlich die Frage, wie das nun rechtlich aussieht und ob mit oder meinem Hund schlimmeres droht. Er ist wirklich ein total lieber Hund und hat noch nie nach irgendwem geschnappt. Ich hoffe Sie können mir helfen und sagen wie es nun weitergehen wird. Lieben Dank und freundliche Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bitten Sie ihre Freundin, dass sie so schnell wie möglich ein Protokoll des Vorfalles anfertigen soll, da die Erinnerung mit jedem Tag weniger und auch verfälscht wird.
 
Sobald die Hundehalterin sich bei Ihnen meldet und Ihnen die Rechnungen der Tierklinik vorlegt, geben Sie diese unverzüglich an Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung weiter. Diese wird dann die Geschädigten anschreiben und den Schaden so weit er gerechtfertigt ist regulieren. Die Versicherung wird wahrscheinlich nicht die gesamte Summe zahlen, da hier das Verhalten des verletzten Hundes und die Tatsache, dass dieser frei lief und offensichtlich auch nicht abrufbar war abgezogen werden muss.
 
Nach Ihrem Urlaub sollten Sie mit Ihrem Hund eine Hundeschule aufsuchen um die Ursache für sein plötzliches Verhalten zu finden und um einen weiteren Beißvorfall zu verhindern.
 
 

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