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Frage zum Schutzvertrag vom Tierschutz

von Maria H.

Wir möchten unsere Hündin nach einem Jahr Haltung wieder abgeben. Sie ist ein Dackel / Mudi Mischling aus Rumänien und zeigt starke Aggressionen anderen Hunden gegenüber. Wir sind bereits Zweitbesitzer, die Vorbesitzerin hat die Hündin nach 7 Monaten aufgrund der gleichen Punkte ebenfalls wieder abgegeben. Wir haben sie von einer Dame in der Nähe von München, wir dachten sie sei für einen Tierschutzverein tätig allerdings finden wir nirgendwo auf dem Vertrag den Namen des Vereins, lediglich steht dort "In Vertretung" darunter Name und Anschrift der Person. Nun kommen wir zu unserem Problem. Die Hündin wurde zweimal an Personen vermittelt, die nicht zu ihr passen. Auffällige Punkte wurden extrem verharmlost und heruntergespielt. Es sei ein Klacks diesen Hund zu erziehen. Sie gehört weder in die Münchner Innenstadt noch ist sie für unerfahrene HundehalterInnen geeignet. Die Dame aus dem Tierschutzverein hat zweimal die Bedürfnisse der Hündin missachtet und sie an Personen vermittelt, die sie nicht führen können. Daher möchten wir sie nicht an den Verein bzw. zu ihr zurückgeben. Im Vertrag steht: " Falls das Tier nicht mehr behalten werden kann, muß das Tier Stellvertretend "Name der Dame" zurück gegeben werden. Bei Abgabe des Tieres durch den Übernehmer an Dritte ohne Benachrichtigung und Bekanntgabe von Name und vollständiger Anschrift dieses Dritten wird eine Vertragsstraße von EUR 1.500€ fällig." Haben Sie Erfahrung mit solchen Situationen und gibt es Möglichkeiten von dem Vertrag zurückzutreten? Wir würden unsere Hündin gerne in Kooperation mit einem anderen Tierschutz oder privat selber vermitteln, da wir uns sicher sind zu wissen, was sie braucht. Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier müsste anhand des Vertragstextes geprüft werden, mit wem Sie diesen Vertrag geschlossen haben und ob die Klauseln in dem Vertrag überhaupt wirksam sind. Falls Sie die Vermittlungsanzeige für die Hündin noch haben, sichern Sie diese vorsorglich als mögliches Beweismittel.
 
In Anbetracht Ihres Wunsches den Hund nicht an die Dame zurückzugeben, sondern selbst zu vermitteln, sind nicht nur die möglichen, sondern auch die sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. So wäre z.B. ein Rücktritt vom Vertrag, sofern er möglich ist, nicht sinnvoll, da sich rechtlich gesprochen dann ein Rückgewährschuldverhältnis zwischen Ihnen und der Dame ergibt wonach Sie ihr den Hund zurückgeben müssen. Dies wollen Sie jedoch gerade nicht!
 
Wenden Sie sich mit dem Vertrag und der Korrespondenz mit der Dame an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen nicht prüfen, ob es sich inhaltlich um einen Kaufvertrag handelt und Sie Eigentümerin der Hündin geworden sein, sondern auch, ob die zitierte Klausel überhaupt wirksam ist.
 

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